Sind Sie gewappnet für die verpflichtende Einführung der ePA?
Ab 1. Oktober sind die Praxen zur Nutzung der ePA gesetzlich verpflichtet. Das heißt, sie müssen eine Reihe von Daten einstellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben, diese für die Nach- und Mitbehandlung relevant sind und elektronisch vorliegen. Voraussetzung ist immer, dass der Arzt oder Psychotherapeut Zugriff auf die ePA hat – der Patient dem also nicht widersprochen und auch nicht festgelegt hat, dass er bestimmte Informationen, die der Arzt einstellen muss, nicht in seiner ePA haben will.
Daten, die Praxen laut Gesetz einpflegen müssen:
Befundberichte
Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
Laborbefunde
eArztbriefe
Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte auch der Übersicht der KBV.
Noch immer ist die technische Fehleranfälligkeit bei der Nutzung der ePA relativ hoch, sie variiert je nach PVS. Bitte informieren Sie Ihren PVS-Anbieter, wenn es zu Problemen kommt. Jede Nutzung, jede Rückmeldung hilft, die ePA praxisnäher und besser zu machen.
Alle Informationen zur ePA sowie die Ergebnisse der Online-Umfrage unter Praxen erhalten Sie auf der Themenseite der KBV.
Infomaterial bestellen
Die KV Hamburg stellt Ihnen Patienteninformationen als Druckvorlagen zur Verfügung. Außerdem können Sie Praxisaushänge in DIN A 3 bei uns bestellen, die wir Ihnen gern postalisch zukommen lassen.
Plakat 1 - Unsere Praxis steht für Sie bereit
Plakat 2 - Ihre Krankenkasse hilft Ihnen weiter
Plakat 3 - Diese Daten stellt unsere Praxis ein
Beides finden Sie in unserem Infomaterial-Service.
Online-Webinare
In den vergangenen Monaten hat die KV Hamburg die Webinar-Reihe „ePA erleben“ mit den 12 am häufigsten genutzten PVS durchgeführt. Die Aufzeichnungen der Webinare zu den verschiedenen PVS-Anbietern finden Sie auf Youtube.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
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