Nr. 15 / 21.10.2025
Nr. 15 / 21.10.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Zusätzliche Infos zum Verschlüsselungsverfahren für die TI

Um diese TI-Komponenten geht es
Von der Umstellung der Verschlüsselungsmethode sind nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen. Dies hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten bereits ECC-fähig sind oder nur mit dem RSA-Verfahren arbeiten können. Um diese Komponenten geht es: Konnektor, Kartenterminal, Heilberufsausweis (eHBA), Praxisausweis (SMC-B), Gerätekarte in den eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT), Praxisverwaltungssystem und KIM-Dienst.

Umstieg auf TI-Gateway prüfen
Praxen, die ihre Konnektoren bis Jahresende ersetzen müssen, sollten gemeinsam mit dem IT-Dienstleister prüfen, ob für sie ein Wechsel zu einem TI-Gateway sinnvoll ist. Hintergrund ist, dass die Nutzung von Einbox-Konnektoren spätestens in fünf Jahren endet. Dies hat die Gesellschafterversammlung der gematik Ende Juni beschlossen. Praxen und andere Einrichtungen können Konnektoren demnach nur noch bis Ende 2030 nutzen.

Das TI-Gateway ist eine Alternative zur Anbindung an die TI. Die Praxis benötigt dabei keinen eigenen Konnektor mehr, der in der Praxis steht. Die Anbindung an die TI läuft stattdessen über einen Highspeed-Konnektor in einem Rechenzentrum.

Weitere Informationen auf unserer Homepage.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de