Nr. 15 / 21.10.2026
Nr. 15 / 21.10.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Resolutionen der Vertreterversammlung der KV Hamburg vom 14.10.2026

Die VV hat auf ihrer 18. Sitzung (16. Amtsperiode) am 14. Oktober 2026 folgende Resolutionen einstimmig beschlossen.

1. Resolution zur Gesundheitspolitik: Schluss mit dem kopflosen Hin und Her!

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg kritisiert scharf die Volatilität und die Unzuverlässigkeit der Gesundheitspolitik. Ständig werden neue Rahmenbedingungen geschaffen – nur um diese kurz darauf wieder zu ändern oder zurückzunehmen. Daher fordern wir eine verlässliche, vernünftige und langfristig ausgerichtete Gesundheitspolitik – unter echter Einbeziehung der ärztlichen und psychotherapeutischen Institutionen.

Begründung:

Das permanente Schaffen, Ändern, Zurücknehmen und Neu-Erfinden von Regelungen ist keine Strategie. Es ist Ausdruck politischer Orientierungslosigkeit – und gefährdet eine rationale, effiziente und patientenorientierte Gesamtversorgung.

Vor dem Hintergrund ständig wechselnder Regelungen wird eine wirtschaftliche und vernünftige Praxisführung immer schwieriger. Praxen stellen sich auf neue Rahmenbedingungen ein, bevor diese dann wiederum geändert werden. Die Folge: Immer mehr Praxen geraten wirtschaftlich unter Druck, geben auf und finden keine Nachfolge.

1. Beispiel: TSVG
Mit dem TSVG wurden Instrumente und Vergütungsanreize geschaffen, um Patient:innen schnell und verlässlich in die fachärztliche Versorgung zu vermitteln. Trotz erwiesener Wirksamkeit werden die TSVG-Vergütungsregelungen wenige Jahre später durch das GKV-Spargesetz wieder abgeschafft. Darüber hinaus führt die künftig nahezu vollständige Budgetierung der fachärztlichen Vergütung zwingend zu einer Verminderung des Leistungsangebots. Es ist völlig klar, dass eine hierauf aufsetzende Strukturreform – wie z. B. das geplante Primärversorgungssystems – nicht funktionieren kann.

2. Beispiel: Hybrid-DRG
Die Hybrid-DRG wurden erst vor knapp drei Jahren eingeführt. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben sich auf die neuen Rahmenbedingungen eingestellt und in Strukturen für ambulante Operationen investiert. Es besteht ein enormes Potenzial, Operationen, die heute noch stationär durchgeführt werden, sicher und effizient ambulant zu erbringen. Dieses Potenzial muss endlich konsequent genutzt werden – statt durch ständig wechselnde Vorgaben die bereits erreichten Fortschritte zu untergraben.

3. Beispiel: Haus- und kinderärztliche Vergütung
Die haus- und kinderärztliche Versorgung wird nach Jahrzehnten der Budgetierung endlich voll vergütet – ein Durchbruch! Kurze Zeit später wird durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Deckelung dieser Honorare beschlossen. Wir fordern eindringlich, dass diese Deckelung, wie durch die Änderungsanträge der Regierungskoalition vorgesehen, wieder aufgehoben wird.

4. Beispiel: Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen
Da die psychotherapeutische Vergütung an der Untergrenze der rechtlich zulässigen Mindestvergütung liegt, werden seit Langem die meisten psychotherapeutischen Leistungen voll vergütet. Außerdem wurden politisch geforderte Teilungen von Versorgungsaufträgen umgesetzt. Jetzt wird für alle psychotherapeutischen Leistungen eine Deckelung eingeführt, was die halben Versorgungsaufträge massiv in ihrem Versorgungsumfang einschränken dürfte. Wir fordern, die extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen wiedereinzuführen.

 

2. Resolution zur Notfallreform: Patientensteuerung muss verbindlich sein! – Sonst ändert sich nichts.

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg fordert die Bundesregierung auf, die geplante Notfallreform grundlegend nachzuschärfen.

Begründung:

Eine Notfallreform wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie die Voraussetzungen für eine verbindliche Patientensteuerung und eine wirtschaftliche Versorgung schafft. Dafür sind folgende Punkte unablässig:

1.    Verbindliche Patientensteuerung
Die Reform muss eine klare und verbindliche Patientensteuerung durchsetzen. Dem aktuellen Entwurf zufolge können Patient:innen auf eigene Faust jedes beliebige Krankenhaus aufsuchen. Das ist weder medizinisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Wer eine Akutversorgung in Anspruch nehmen möchte, sollte zuerst eine medizinische Ersteinschätzung erhalten - telefonisch über die 116117 oder digital über 116117.de – und dann in die passende Struktur geleitet werden. Darüber hinaus sollten nur Krankenhäuser, die über ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) verfügen, auch ambulante Notfallpatient:innen versorgen dürfen.

2.    Wirtschaftliches Augenmaß
Die Politik muss endlich anerkennen: Ein erweitertes Leistungsversprechen bei gleichzeitig sinkender oder unzureichender Finanzierung kann nicht funktionieren. Wer die Versorgung ausweiten will, muss auch die dafür notwendigen Mittel bereitstellen. Mehr Leistung bei weniger Geld ist keine Reform, sondern eine Überforderung des Systems. Daher: Kosten für die Notfallversorgung sind in vollem Umfang vom Staat oder den Kassen zu finanzieren; Doppelstrukturen bzw. parallele Angebote sind unwirtschaftlich und müssen vermieden werden; fachärztliche Termine müssen extrabudgetär vergütet werden.

3.    Standortentscheidung über INZ gehört in die Hände der Selbstverwaltung
An wie vielen und an welchen Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren eingerichtet werden, muss die gemeinsame Selbstverwaltung auf Grundlage medizinischer und versorgungsfachlicher Kriterien entscheiden. Diese Entscheidung darf nicht von kommunalpolitischen Interessen abhängig gemacht werden. Es geht um die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten – nicht um politische Standortentscheidungen.

Die VV der KV Hamburg erwartet von der Bundesregierung eine Notfallreform, die diesen Namen auch verdient: verbindlich in der Patientensteuerung, fachlich in den Standortentscheidungen und realistisch bei der Finanzierung. Außerdem fordert sie realistische Umsetzungsfristen.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de