Nr. 15 / 21.10.2026
Nr. 15 / 21.10.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Bundestag beschließt Notfallreform

Bundestag beschließt Notfallreform

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen; dieses soll die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland umfassend neu ordnen. Der Gesetzgeber verspricht sich eine Entlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen, des Rettungsdienstes und eine bessere Steuerung der Patient:innen in die richtige Versorgungsebene.

Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird grundlegend erweitert: Die KVen sind verpflichtet, eine Akutleitstelle mit medizinischer Ersteinschätzung und Steuerung ins richtige Versorgungsangebot einzurichten. Dieses umfasst eine 24/7-telemedizinische Versorgung durch Haus- und Kinderärzt:innen und den aufsuchenden Dienst. Hinzu kommt die Verpflichtung zur Beteiligung an (Kinder-)Integrierten Notfallzentren. Außerdem ist eine enge Vernetzung der 116117 mit den Rettungsleitstellen und der Rufnummer 112 als Gesundheitsleitsystem (GLS) vorgesehen.

Leider ist die Steuerung der Patient:innen vom Gesetzgeber nicht verbindlich gestaltet worden – Patient:innen können somit auch weiterhin als ambulante Notfälle in jedem Krankenhaus versorgt werden, auch wenn kein Integriertes Notfallzentrum (INZ) vorhanden ist.

Die wichtigsten Regelungen im Detail:

  • Akutleitstelle

    Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der KVen soll für jedes Bundesland als Akutleitstelle (ALS) ausgebaut werden, die die Patient:innen nach einer Ersteinschätzung dorthin leitet, wo ihnen am besten geholfen wird. Der Gesetzgeber gibt dabei vor, nach welcher Kaskade die Auswahl des Versorgungsangebotes zu erfolgen hat:

    1.     Vorrangige Terminvermittlung in die ambulante Regelversorgung

    2.     In geeigneten Fällen telemedizinische Konsultationen und Konsilien

    3.     Vermittlung an (Kinder-)Integrierte Notfallzentren ((K)INZ)

    4.     Ambulanter Hausbesuchsdienst als Ultima Ratio

  • Integrierte Notfallzentren (INZ)

    Bundesweit sollen flächendeckend (Kinder-)Integrierte Notfallzentren an Krankenhausstandorten entstehen, in denen an einem gemeinsamen Tresen eine Ersteinschätzung stattfinden soll. Anschließend werden die Patient:innen dann – jeweils nach Schwere und Dringlichkeit ihrer Erkrankung – entweder in der ZNA des Krankenhauses, der angegliederten Notfallpraxis der KV oder in einer vertragsärztlichen Kooperationspraxis in der Nähe versorgt. Über Anzahl und Standorte der INZs sollen lt. Gesetz der erweiterte Landesausschuss und damit die Selbstverwaltung entscheiden.

  • Arzneimittelabgabe Integrierte Notfallzentren (INZ)

    Ärztinnen und Ärzte können künftig im INZ und im Rahmen der aufsuchenden Versorgung Arzneimittel für den akuten Bedarf abgeben, wenn die örtlichen Apotheken geschlossen haben.

  • TSS: Erweiterte Terminmeldepflicht

    Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind künftig verpflichtet, feste Terminkontingente an die TSS für die Vermittlung zeitnaher Akuttermine zu melden. Der Umfang dieser Kontingente je Fachgruppe soll künftig zwischen KVen und Kassen – erstmals spätestens bis zum 1.3.2027 – vereinbart werden. Mindestens bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Die Strukturen der notdienstlichen Akutversorgung (Akutleitstelle, Telemedizin, aufsuchende Versorgung, Gesundheitsleitsystem und INZ inkl. digitaler Vernetzung) müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen paritätisch finanzieren.

Die KV Hamburg hat immer wieder vom Gesetzgeber gefordert, die Steuerung der Patient:innen verpflichtend zu gestalten und die Kosten für die Notfallversorgung umfassend zu finanzieren. Außerdem stellt die Verpflichtung zur Bereitstellung fester Terminkontingente, die im Umfang mit den Krankenkassen abzustimmen sind, einen signifikanten Eingriff in die Freiberuflichkeit und die Terminhoheit der Praxen dar. Leider sind wir mit unseren Forderungen nicht durchgedrungen.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de