Sprechstundenbedarf (SSB): Änderungen der Anlage 1
Nach Inkrafttreten der neuen Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB-V) haben die Vertragspartner in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Sprechstundenbedarf (AG SSB/Quartalskonferenz) Anfang September Anpassungen konsentiert, die gemäß § 6 Abs. 1 der aktuellen SSB-V, Anlage 1, umgesetzt wurden.
Wesentliche Änderungen: Neben redaktionellen bzw. textlichen Klarstellungen sind künftig Wundschnellverbände/Wundverbände mit Silikonklebern/silikonisierten Hafträndern und Wundverbände mit superabsorbierenden Fasern nicht mehr als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Bitte überprüfen Sie Ihre Verordnungsweise und passen Sie künftige SSB-Anforderungen entsprechend an!
Sie finden die Anlage 1 in der Version 1.04. mit Gültigkeit ab 01.10.2026 auf unserer Homepage: https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/sprechstundenbedarf.html
Dort finden Sie auch – ebenso wie ein Archiv der „alten“ Anlagen – die Änderungen separat zusammengefasst in einer fortlaufenden Dokumentation, die intern und extern gleichzeitig als Versionsnachweis dient.
Die KVH bietet weitere Termine für kostenfreie Webinare zur SSB-V an - Nutzen Sie die Gelegenheit, wir freuen uns auf Sie!
Termine und Anmeldung unter: https://www.kvhh.net/praxis/veranstaltungen.html