Nr. 15 / 24. Oktober 2024
Nr. 15 / 24. Oktober 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Aktuelles zur Mpox-(Affenpocken-)Impfung

Die Mpox-Impfung wird derzeit nur für bestimmte Personengruppen empfohlen, da sie für die allgemeine Bevölkerung auf Grundlage der aktuellen Risiko-Nutzen-Bewertung als nicht notwendig angesehen wird. In Hamburg wurde der Impfstoff, der ursprünglich nur über den Bund bezogen werden konnte, bisher im Rahmen eines mit der Sozialbehörde geschlossenen Vertrages ausschließlich an HIV-Schwerpunktpraxen ausgeliefert und dort verabreicht. Jetzt hat uns die Sozialbehörde darüber informiert, dass sie den Impfstoff nicht mehr ausliefern wird. Damit entfällt auch die Abrechnungsmöglichkeit dieser Impfung über die KV. Ab sofort können alle Praxen, die Impfleistungen erbringen, den Impfstoff „Imvanex“, zunächst nur noch im Kostenerstattungsverfahren verordnen und verimpfen.

Die Impfung ist Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen (Teil der Schutzimpfungsrichtlinie www.g-ba.de ).

Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Risiko, darunter:

  • Männer ab 18 Jahren, die Sex mit Männern haben und häufig ihre Partner wechseln.

Berufliche Indikation

  • Laborpersonal, das gezielt mit infektiösen Proben arbeitet, basierend auf einer individuellen Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten.

Es gibt derzeit keine Empfehlung der STIKO, der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG) oder des Auswärtigen Amtes für eine Reiseimpfung gegen Mpox.

Da die Mpox-Impfung in Hamburg bisher noch nicht in die mit den Krankenkassen geschlossene Schutzimpfungsvereinbarung aufgenommen wurde, erfolgt die Abrechnung zunächst über das Kostenerstattungsverfahren. Das bedeutet, dass der Impfstoff „Imvanex“ auf Privatrezept verordnet und die Impfleistung privat dem Patienten in Rechnung gestellt wird. Gemäß der bundesweit geltenden Schutzimpfungsrichtlinie hat der Patient jedoch Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse.

Die Stiko empfiehlt eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Mpox-Exposition von asymptomatischen Personen im Alter ≥18 Jahre. Hierzu zählen:

  • Enge körperliche Kontakte über nicht intakte Haut oder über Schleimhäute (z.B. sexuelle Kontakte, zwischenmenschliche Kontakte von Familienangehörigen) oder längerer ungeschützter face-to-face-Kontakt <1m mit einer an Mpox erkrankten Person (z.B. Haushaltskontakte).

  • Nach engem Kontakt ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, FFP2-Maske/medizinischer Mund-Nasenschutz und Schutzkittel) zu einer Person mit einer bestätigten Mpox-Erkrankung, ihren Körperflüssigkeiten oder zu kontaminiertem potenziell infektiösen Material (z.B. Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten) in der medizinischen Versorgung.

  • Personal in Laboratorien mit akzidentiell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nichtinaktiviertes Mpox-Material enthalten; insbesondere, wenn Virusanreicherungen in Zellkulturen vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Postexpositionsprophylaxe mit dem Impfstoff Imvanex® nicht gesondert abrechnungsfähig ist (in Versichertenpauschale enthalten). Der Impfstoff wird in diesen Fällen auf einem Kassenrezept auf den Namen des Patienten zulasten seiner Krankenkasse verordnet.

Bei zu erwartenden Änderungen werden wir Sie auf diesem Wege unverzüglich informieren.

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