Nr. 15 / 24. Oktober 2024
Nr. 15 / 24. Oktober 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Homeoffice für Mitglieder möglich

Mehr Flexibilität, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Freiheit bei der Zeiteinteilung: Der Wunsch vieler Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten wächst, einen Teil ihrer Arbeit aus dem Homeoffice heraus erbringen zu können. Das ist sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte für bestimmte Leistungen möglich, zum Beispiel Videosprechstunden, Auswertungen und Befundungen, Verfassen von Arztbriefen, Erstellen von Abrechnungen sowie Terminmanagement oder andere Praxismanagement-Aufgaben, für die keine Interaktion oder Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten erforderlich ist, weil diese bereits vorher in der Praxis stattgefunden hat. Die KV Hamburg folgt hier der Rechtsauffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Voraussetzung ist, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine Genehmigung fürs Homeoffice seitens der KV Hamburg ist nicht erforderlich.

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