Nr. 15 / 24. Oktober 2024
Nr. 15 / 24. Oktober 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Klarstellung zur Umsetzung der RSV-Primärprophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus) zulasten der GKV

Seit dem 16. September haben Kinder unter einem Jahr einen Anspruch auf eine einmalige Primärprophylaxe mit Nirsevimab. Die entsprechende STIKO-Empfehlung (Epid. Bull. Nr. 26/2024) sieht vor, dass alle Kinder, die ab April geboren wurden, vor oder während ihrer ersten RSV Saison diese Prophylaxe erhalten sollten. 

Durch eine aktuell herausgegebene Konkretisierung der STIKO-Empfehlung haben nun zusätzlich folgende Kinder in der nächsten RSV Saison (2024/2025) Anspruch auf die Primärprophylaxe:

  • Kinder, die nach dem tatsächlich festgestellten Ende der letzten RSV-Saison geboren wurden (mit der 10. Kalenderwoche 2024 endete die RSV-Saison 2023/2024 gemäß Angaben des RKI),

  • aber auch Kinder, die sich zwar rein kalendarisch in der zweiten RSV-Saison befinden, nach Expositionsgesichtspunkten aber erst in ihrer ersten RSV-Saison sein könnten. Siehe hierzu RKI Infektionsschutz – Impfen – Impfungen von A-Z -  Antworten auf häufig gestellte Fragen – RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus von Sanofi) bei Neugeborenen und Säuglingen - Stand 30.09.2024

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Veröffentlichung auf unserer Homepage.

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