Nr. 15 / 24. Oktober 2024
Nr. 15 / 24. Oktober 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Vergütungserhöhung im DMP-Vertrag Brustkrebs

Zum 01.10.2024 wurde der seit 2004 bestehende DMP-Vertrag Brustkrebs an die aktuellen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angepasst.

Gleichzeitig konnte die KVH mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden eine Verdoppelung der Vergütungen für die vertraglich vereinbarten Gesprächsleistungen vereinbaren.

GOP

ALT Vergütung bis 30.09.2024

NEU Vergütung ab 01.10.2024

Ausführliche, symptomorientierte Beratung mindestens 15 Minuten, einmal im Dokumentationszeitraum

99212

7,50 €

15,00 €

Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung vor der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall

99213

15,00 €

30,00 €

Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung nach der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall

99214

15,00 €

30,00 €

Um Leistungen nach dem DMP-Vertrag zu erbringen, bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung, die der Arzt bei der KVH beantragt. Ärzte, die bereits über eine Genehmigung verfügen, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Bislang am DMP-Vertrag teilnehmende Brustkrebspatientinnen müssen auch nicht erneut ins DMP eingeschrieben werden.

Den vollständigen DMP-Vertrag Brustkrebs mit allen Anlagen finden Sie auf unserer Homepage.

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