Vergütungserhöhung im DMP-Vertrag Brustkrebs
Zum 01.10.2024 wurde der seit 2004 bestehende DMP-Vertrag Brustkrebs an die aktuellen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angepasst.
Gleichzeitig konnte die KVH mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden eine Verdoppelung der Vergütungen für die vertraglich vereinbarten Gesprächsleistungen vereinbaren.
GOP |
ALT Vergütung bis 30.09.2024 |
NEU Vergütung ab 01.10.2024 |
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Ausführliche, symptomorientierte Beratung mindestens 15 Minuten, einmal im Dokumentationszeitraum |
99212 |
7,50 € |
15,00 € |
Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung vor der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall |
99213 |
15,00 € |
30,00 € |
Gespräch zur weiterführenden Therapieplanung nach der stationären Behandlung mindestens 30 Minuten, einmal pro Krankheitsfall |
99214 |
15,00 € |
30,00 € |
Um Leistungen nach dem DMP-Vertrag zu erbringen, bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung, die der Arzt bei der KVH beantragt. Ärzte, die bereits über eine Genehmigung verfügen, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Bislang am DMP-Vertrag teilnehmende Brustkrebspatientinnen müssen auch nicht erneut ins DMP eingeschrieben werden.
Den vollständigen DMP-Vertrag Brustkrebs mit allen Anlagen finden Sie auf unserer Homepage.
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