Laufzeit bei älteren Konnektoren endet: Folgen können erheblich sein
Die Laufzeit vieler älterer TI-Konnektoren läuft zum Jahresende ab. Praxen müssen jetzt reagieren und einen Austausch beauftragen. Ansonsten können sie ab Januar Anwendungen wie das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht mehr nutzen. Auch der Zugang zum „Sicheren Netz der KVen“ (SNK) ist für diese Praxen dann nicht mehr möglich. Unter anderem besteht dann kein Zugriff mehr auf externe Anwendungen – dazu gehören der Terminservice (TSS) sowie die KBV Kollegensuche. Die Übersendung der KV-Abrechnung ist auch weiterhin über das WebNet möglich.
Betroffen vom Austausch sind insbesondere Konnektoren, die vor zwei Jahren bereits eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Diese Geräte beherrschen ausschließlich das ältere RSA-Verschlüsselungsverfahren, das bis zum Jahresende durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt wird. Ihre Laufzeit endet unabwendbar am 31. Dezember, sie sind danach nicht mehr einsetzbar. Neuere Konnektoren und TI-Gateways hingegen sind bereits ECC-fähig. ECC ist laut gematik eine moderne Verschlüsselungsmethode, die nicht nur ein höheres Sicherheitsniveau bietet, sondern auch ressourcenschonender ist.
Betroffene Praxen sollten schnell handeln
Falls noch nicht geschehen, sollten sich Praxen jetzt an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller wenden. Dieser kann überprüfen, ob ihr Konnektor zur Nutzung der neuen ECC-Verschlüsselung fähig ist. Ist das nicht der Fall, muss das Gerät bis Jahresende ersetzt werden. Alternativ kann auch ein Wechsel zu einem TI-Gateway sinnvoll sein – dies sollte ebenfalls mit dem Dienstleister besprochen werden (siehe auch KV Telegramm 15/2025).
Ohne neuen Konnektor keine TI-Anwendungen
Mit den alten Konnektoren kommen Praxen ab 1. Januar 2026 nicht mehr in die TI. Anwendungen können dann zum Großteil nicht oder nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden (siehe Kasten). In den meisten Fällen, zum Beispiel bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss auf die papiergebundenen Ersatzverfahren zurückgegriffen werden. Arzneimittelverordnungen müssen wieder auf dem Papierrezept ausgestellt werden.
Austausch eHBA und weiterer Komponenten
Andere TI-Komponenten, die in der Praxis genutzt werden, sind ebenfalls von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens zum Jahresende betroffen. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sollten möglichst auch darüber mit ihrem TI-Dienstleister sprechen und schnellstens klären, ob weitere Komponenten in ihrer Praxis ausgetauscht werden müssen. Die gematik stellt auf ihrer Webseite eine Übersicht mit den betroffenen Komponenten bereit.
Ausgetauscht werden müssen zum Beispiel alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0, die ausschließlich RSA-fähig sind. Diese Arztausweise müssen auch dann schnellstens ersetzt werden, wenn ein längeres Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist. Der Ausweis wird für die elektronische Signatur benötigt. Da in Deutschland noch zehntausende Ärzt:innen über keinen neuen eHBA verfügen, setzt sich die KBV für eine Fristverlängerung ein, da betroffene Ärzt:innen ab Januar zum Beispiel keine eRezepte ausstellen können.
Zum Tausch von Heilberufsausweisen stellen die Ärztekammer Hamburg und die Psychotherapeutenkammer Hamburg auf ihren Internetseiten aktuelle Informationen bereit.
Ohne neuen Konnektor keine TI-Anwendungen
Anwendung |
Auswirkung auf die Versorgung |
eGK-Daten einlesen (VSDM) |
Daten einlesen möglich, aber kein Online-Abgleich (Prüfnachweis für Abrechnung wird trotzdem erzeugt, Code 3 = keine TI-Verbindung) |
eRezept |
Nutzung nicht möglich; Papierrezept (Muster 16) muss ausgestellt werden |
ePA |
Nutzung nicht möglich; Keine Alternative vorhanden |
eAU |
Nutzung nicht möglich; Ersatzverfahren nach BMV-Ä: Ausdruck des Stylesheets (Papier) |
eArztbrief |
Nutzung nicht möglich; Papierarztbrief und Versand durch Praxis |
Sicheres Netz der KVen (SNK) |
Kein Zugang möglich (dazu gehören zum Beispiel: KBV Kollegensuche und Terminservice) |
KV-Abrechnung weiterhin möglich
Die Übersendung der Abrechnung an die KV Hamburg ist auch weiterhin von jedem Internet-PC über das WebNet-Portal möglich. Über die TI-Anwendung KIM geht es jedoch nicht.
Weitere Informationen auf der Homepage der KV Hamburg.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de