Nr. 16 / 28. September 2023
Nr. 16 / 28. September 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Telematikinfrastruktur 1: TI-Finanzierung neu geregelt

Seit Juli erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale. Die Umstellung der TI-Finanzierung auf Monatspauschalen hatte der Gesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Nach der neuen Vereinbarung erhalten Praxen ab Juli eine Pauschale, die sich aus der Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten pro Monat (bezogen auf fünf Jahre) berechnet. Für eine vollumfängliche Zahlung der neuen TI-Pauschalen sind alle TI-Fachanwendungen erforderlich (Ausnahmen: siehe unten). Beim Fehlen von TI-Anwendungen/Komponenten wird die Pauschale gekürzt. Bereits das Fehlen einer einzigen TI-Fachanwendung führt zu einer Kürzung der TI-Pauschale von 50 Prozent. Bei mindestens zwei fehlenden Anwendungen wird keine Pauschale gezahlt. Die KV Hamburg rät dazu, sorgfältig zu prüfen, ob alle TI-Pflichtbestandteile am Praxisstandort vorhanden sind, um eine Reduzierung der TI-Pauschale zu vermeiden. Der jeweilige IT-Anbieter hilft dabei.

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