Nr. 17 / 03.12.2025
Nr. 17 / 03.12.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Weiterhin mehr als elf Euro für ePA-Erstbefüllung

Die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleibt auch ab Januar bei über elf Euro. KBV und GKV-Spitzenverband haben die bestehende Regelung bis zum 30. Juni 2026 verlängert, da die geplante Neustrukturierung der Vergütung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Erstbefüllungspauschale (GOP 01648) bleibt unverändert: Sie beträgt 89 Punkte und kann einmal pro Patient abgerechnet werden, wenn zuvor noch keine Dokumente in der ePA vorhanden waren. Eingestellt werden medizinische Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext (z. B. Befundbericht nach einer Koloskopie) – automatisch übermittelte eRezept-Daten zählen nicht dazu.

Für die weitere Befüllung gelten weiterhin die GOP 01647 (bei Arzt-Patienten-Kontakt) bzw. 01431 (ohne Kontakt).

Die Vergütung erfolgt wie bisher extrabudgetär. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der KBV.

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