Nr. 17 / 03.12.2025
Nr. 17 / 03.12.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Häusliche Krankenpflege: Folgeverordnung zum Jahreswechsel

Folgeverordnung für häusliche Krankenpflege sollten in den letzten drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, sofern diese nicht gesetzliche Feiertage sind) vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. In den letzten Jahren hatten die Krankenkassen in Hamburg besondere Fristen zum Jahreswechsel veröffentlicht, um den Feier- und Brückentagen gerecht zu werden. Es gibt nach Aussage der Krankenkassen wie im vergangenen Jahr keine festgelegten Sonderregelungen mehr; die Krankenkassen werden nach eigener Aussage zum Jahreswechsel insgesamt großzügiger mit den Ausstellungsfristen von Folgeverordnungen umgehen.

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