Kinderzahnvorsorge ab Januar 2026 im Gelben Heft
Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die die zahnärztliche Früherkennung von Kindern betreffen. Erstmals werden die sechs gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen im frühen Kindesalter verpflichtend im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten „Gelben Heft“, dokumentiert. Damit werden die zahnärztlichen Leistungen vollständig in die bisher rein ärztliche Vorsorgedokumentation integriert und für Eltern wie Behandler besser sichtbar. Für bereits im Umlauf befindliche Untersuchungshefte stehen Einlegebögen zur Verfügung. Sowohl die neuen Hefte als auch die Einlegeblätter können voraussichtlich ab Ende Dezember 2025 über den Paul Albrechts Verlag bezogen werden.
Die Früherkennungsuntersuchungen richten sich an Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und sind in sechs definierte Zeitfenster gegliedert. Die erste Untersuchung (Z1) findet im Alter von sechs bis neun Monaten statt. Daran schließt sich die zweite Untersuchung (Z2) zwischen dem zehnten und dem vollendeten zwanzigsten Monat an. Im Alter von 21 bis 33 Monaten folgt die dritte Untersuchung (Z3). Für die ersten drei Termine gilt jeweils ein Mindestabstand von vier Monaten. Anschließend erfolgen die Untersuchungen Z4, Z5 und Z6: Z4 zwischen dem 34. und 48. Monat, Z5 zwischen dem 49. und 60. Monat sowie Z6 zwischen dem 61. und 72. Monat, jeweils mit einem Mindestabstand von zwölf Monaten. Die Zeitfenster verbleiben unverändert, jedoch werden sie nun verbindlich im Gelben Heft abgebildet und damit für Eltern und medizinisches Fachpersonal deutlich leichter nachvollziehbar.
Für die Versorgungspraxis bedeutet dies, dass Eltern künftig explizit gebeten werden sollten, das Gelbe Heft zum Zahnarzttermin mitzubringen, damit die Untersuchung ordnungsgemäß dokumentiert werden kann. In Begutachtungssituationen schafft die verpflichtende Eintragung eine klarere und prüfbare Grundlage zur Beurteilung, ob Vorsorgeangebote wahrgenommen wurden oder ob relevante Lücken bestehen. Insgesamt stellt die Neuerung einen wichtigen Schritt zur besseren Prävention frühkindlicher Zahnkrankheiten dar und verbessert die Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Versorgungsqualität im Kindesalter.
Hintergrund: Mit der Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennung in das Gelbe Heft verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele. Zum einen soll die Bedeutung der frühkindlichen Mundgesundheit stärker ins Bewusstsein rücken, da frühe Karies weiterhin ein relevantes Gesundheitsproblem darstellt. Zum anderen wird die intersektorale Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten gefördert, da alle Vorsorgeschritte nun in einem einheitlichen Dokument sichtbar sind. Dies erleichtert sowohl die Orientierung der Eltern als auch die Kommunikation der Behandelnden. Zudem bildet die neue Struktur die Basis für eine perspektivisch geplante digitale Version des Untersuchungspasses.
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