Neu: Abrechnungsprüfung für HZV-Leistungen
Wirksam ab 3. Abrechnungsquartal 2025: Die KV Hamburg prüft HZV-Leistungen in der Quartalsabrechnung und ermöglicht zeitnahe Korrekturmöglichkeiten für unbeabsichtigte Fehlabrechnungen, um nachträgliche Korrekturen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Im Rahmen der Teilnahme an HZV-Verträgen kommt es leider immer wieder zu rückwirkenden Abrechnungskorrekturen. Ursache hierfür sind fehlerhafte Abrechnungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für Leistungen bei HZV-versicherten Patientinnen und Patienten.
In Hamburg haben sich die KV Hamburg, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hamburg und die Krankenkassen auf Einführung einer Abrechnungsprüfung für HZV-Leistungen verständigt. Diese schützt die Praxen vor unnötiger Arbeit: Sie wird erstmals ab dem 3. Abrechnungsquartal 2025 wirksam.
Für die Praxen bedeutet das konkret:
In der Abrechnungsprüfung wird überprüft, ob von HZV-Ärztinnen und -Ärzten HZV-Leistungen für HZV-Patientinnen und Patienten mit der Quartalsabrechnung eingereicht wurden.
Diese Leistungen werden von der KV-Abrechnung gestrichen und in einem gesonderten Nichtabrechnungsbescheid als abgelehnt ausgewiesen. Für diese Leistungen besteht daraufhin die Möglichkeit der (Neu-)Abrechnung über das HZV-System. Hierdurch wird ein nachträgliches Prüfverfahren bei den Krankenkassen vorgebeugt und zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei den Hausarztpraxen vermieden.
Die Krankenkassen und Verbände begrüßen diesen neuen Ansatz. Die Schnittstelle zwischen kollektivvertraglicher (allgemeiner vertragsärztlicher) und selektivvertraglicher (gesonderter) Versorgung wird damit auf eine neue, kooperative Ebene gehoben.
Durch die Abrechnungsprüfung der HZV-Leistungen sollen die rückwirkenden Abrechnungskorrekturen künftig deutlich reduziert werden. Für die Vertragsteilnehmenden werden spätes Nacharbeiten und Prüfen von Korrekturanforderungen enorm reduziert, es entstehen zeitnahe Korrekturmöglichkeiten für unbeabsichtigte Fehlabrechnungen.
Bei Fragen zur Nachreichung Ihrer Leistungen über die HZV wenden Sie sich gerne an den Kundenservice der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG): unter Telefon 0 22 03 / 57 56 11 11 oder via E-Mail: kundenservice@hzv.de.
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden Sie unter diesem Link.
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