Nr. 17 / 03.12.2025
Nr. 17 / 03.12.2025

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Neue Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen ab 2026

Zum 1. Januar 2026 wird die hausärztliche Vorhaltepauschale (GOP 03040) neu ausgestaltet. Sie soll die Grundversorgung stärken und bleibt eine einmalige Leistung pro Behandlungsfall – vorausgesetzt, im Quartal werden keine fachärztlichen Leistungen derselben Praxis abgerechnet.

Die Bewertung sinkt leicht von 138 auf 128 Punkte. Zusätzliche Zu- und Abschläge richten sich nach der Fallzahl und Impfaktivität:

  • Mehr als 1.200 Behandlungsfälle je Hausarzt = Zuschlag

  • Weniger als 400 Behandlungsfälle je Hausarzt = Abschlag

  • Weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal = 40 % Abschlag auf die Pauschale

Bei der Zählung der Fälle werden auch HzV-Fälle mitgezählt, soweit diese der KV mit der Pseudoziffer 88192 oder 88194 kenntlich gemacht werden.

Neu ist ein gestuftes Zuschlagssystem:

  • GOP 03041 (+10 Punkte), wenn 2–7 hausärztliche Kriterien erfüllt sind

  • GOP 03042 (+30 Punkte), bei mind. 8 erfüllten Kriterien

Die 10 Kriterien umfassen:

  • Haus- und Pflegeheimbesuche,

  • geriatrische/palliativmedizinische Versorgung,

  • Kooperation mit Pflegeheimen,

  • Schutzimpfungen,

  • Kleinchirurgie/Wundversorgung/postoperative Behandlung,

  • Ultraschalldiagnostik (Abdomen/Schilddrüse),

  • hausärztliche Basisdiagnostik (Langzeit-EKG, Belastungs-EKG, Spirographie),

  • Videosprechstunde,

  • Zusammenarbeit (fachgleiche BAG oder Qualitätszirkel) sowie

  • regelmäßige Abend- oder Freitagssprechstunden.

Eine Übersicht aller Kriterien sowie weitere Details finden Sie auf unserer Homepage und der Themenseite der KBV.

Ausnahmeregelungen gibt es für Schwerpunktpraxen (diabetologisch, HIV, Substitution): Sie erhalten den 10-Punkte-Zuschlag unabhängig von der Kriteriensumme; der Abschlag bei geringer Impfleistung entfällt ebenfalls für diese Praxen.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
mitgliederservice@kvhh.de