Neue Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen ab 2026
Zum 1. Januar 2026 wird die hausärztliche Vorhaltepauschale (GOP 03040) neu ausgestaltet. Sie soll die Grundversorgung stärken und bleibt eine einmalige Leistung pro Behandlungsfall – vorausgesetzt, im Quartal werden keine fachärztlichen Leistungen derselben Praxis abgerechnet.
Die Bewertung sinkt leicht von 138 auf 128 Punkte. Zusätzliche Zu- und Abschläge richten sich nach der Fallzahl und Impfaktivität:
Mehr als 1.200 Behandlungsfälle je Hausarzt = Zuschlag
Weniger als 400 Behandlungsfälle je Hausarzt = Abschlag
Weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal = 40 % Abschlag auf die Pauschale
Bei der Zählung der Fälle werden auch HzV-Fälle mitgezählt, soweit diese der KV mit der Pseudoziffer 88192 oder 88194 kenntlich gemacht werden.
Neu ist ein gestuftes Zuschlagssystem:
GOP 03041 (+10 Punkte), wenn 2–7 hausärztliche Kriterien erfüllt sind
GOP 03042 (+30 Punkte), bei mind. 8 erfüllten Kriterien
Die 10 Kriterien umfassen:
Haus- und Pflegeheimbesuche,
geriatrische/palliativmedizinische Versorgung,
Kooperation mit Pflegeheimen,
Schutzimpfungen,
Kleinchirurgie/Wundversorgung/postoperative Behandlung,
Ultraschalldiagnostik (Abdomen/Schilddrüse),
hausärztliche Basisdiagnostik (Langzeit-EKG, Belastungs-EKG, Spirographie),
Videosprechstunde,
Zusammenarbeit (fachgleiche BAG oder Qualitätszirkel) sowie
regelmäßige Abend- oder Freitagssprechstunden.
Eine Übersicht aller Kriterien sowie weitere Details finden Sie auf unserer Homepage und der Themenseite der KBV.
Ausnahmeregelungen gibt es für Schwerpunktpraxen (diabetologisch, HIV, Substitution): Sie erhalten den 10-Punkte-Zuschlag unabhängig von der Kriteriensumme; der Abschlag bei geringer Impfleistung entfällt ebenfalls für diese Praxen.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
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