Klarstellung zum Bezugsweg von Nirsevimab (Beyfortus) im Rahmen der RSV-Primärprophylaxe (passive Immunisierung) ab dem 28. Oktober 2024
In Anlehnung an das KVH-Telegramm Nr. 15 vom 24. Oktober 2024 stellen wir klar: Seit Montag, dem 28. Oktober 2024, wird Nirsevimab zur Anwendung im Rahmen der RSV-Primärprophylaxe ausschließlich über den Sprechstundenbedarf (Anforderung über RPD) angefordert. Einzelverordnungen auf den Namen des Patienten zulasten einer patientenindividuellen gesetzlichen Krankenkasse sind nicht mehr möglich.
Fälschlicherweise wurde angenommen, dass der Bezug von Einzelpackungen über den Sprechstundenbedarf grundsätzlich ausgeschlossen sei. Aktuell wird Nirsevimab in Deutschland jedoch nahezu ausschließlich als Einzelpackung vertrieben. Es existiert lediglich ein Import mit fünf Fertigspritzen (100 mg), der aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage mit einer befristeten Ausnahmegenehmigung des BMG in Deutschland verkehrs- und als SSB verordnungsfähig ist. Um die Versorgung sicherzustellen, können daher je nach Verfügbarkeit alle Packungsgrößen von Beyfortus als Sprechstundenbedarf angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass die RSV-Impfung mit Arexvy oder Abrysvo für Personen ab 75 Jahren (ab 60 Jahren mit Indikation) zwar Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, die Impfung aber noch nicht im Sachleistungsprinzip stattfinden kann. Fordern Sie deshalb bitte diese Impfstoffe nicht als Impfstoffbedarf über die RPD an. Solange noch kein ärztliches Honorar vereinbart ist, muss der Impfstoff auf einem Privatrezept verordnet werden und für die Impfleistung muss eine Privatrechnung nach GOÄ ausgestellt werden.
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