Nr. 18 / 9. November 2023
Nr. 18 / 9. November 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Eilt: Eigenerklärung zur Erstattung der TI-Pauschalen bis Montagmittag (13. November) einreichen!

Für eine Abrechnung und Auszahlung der neuen Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) müssen Praxen für das dritte Quartal eine sogenannte TI-Eigenerklärung abgeben.
Die KV Hamburg stellt in ihrem Online-Portal (Einwahl mit Benutzername / Passwort) unter dem Menüpunkt „Datenübermittlung >> NEU Nachweis TI-Anwendungen / TI- Komponenten“ ein entsprechendes Online-Formular („TI-Eigenerklärung“) bereit. Die Frist zur Abgabe der TI-Eigenerklärung wurde bis Montag, den 13. November, 12 Uhr verlängert.
Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich, da die zur Auszahlung benötigten Mittel den Krankenkassen fristgerecht in Rechnung zu stellen sind.

Die Erklärung ist betriebsstättenbezogen, das heißt: Pro Betriebsstättennummer (BSNR) muss eine Erklärung abgegeben werden.
Die KV Hamburg kann nur Eigenerklärungen akzeptieren, die über das Online-Portal der KV Hamburg ausgefüllt und elektronisch an uns übermittelt werden - wie bei der Abrechnung.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Bestätigung bekommen, wenn Sie die Eigenerklärung über das Online-Portal abgegeben haben. Auch das Banner mit dem Hinweis auf die Eigenerklärung im Portal bleibt nach der Abgabe bestehen.

Eigenerklärungen, die per Fax oder Post an die KV Hamburg eingeschickt werden, können wir leider nicht bearbeiten. Das gleiche gilt für "Eigenerklärungen" von Fremdanbietern (z.B. Herstellern von Praxisverwaltungssoftware).

Geht die Eigenerklärung für das dritte Quartal bis Montag 12 Uhr (13. November), nicht wie beschrieben ein, kann die TI-Pauschale für das dritte Quartal auf Grundlage einer Eigenerklärung erst mit dem vierten Quartal abgerechnet und ausbezahlt werden. Ergänzend zu diesem Telegramm informieren wir alle Praxen, die die Eigenerklärung für das dritte Quartal nicht fristgerecht eingereicht haben, postalisch über das weitere Vorgehen.

Einwahl ins Online-Portal über das WebNet: www.ekvhh.de
Einwahl ins Online-Portal über SafeNet (TI-Anschluss erforderlich): https://portal.kvhh.kv-safenet.de

Zur Erinnerung: Warum die Eigenerklärung notwendig ist
Praxen sollen im Regelfall weiterhin alle Kosten des Anschlusses und des Betriebs der TI erstattet werden. Voraussetzung ist dabei, dass in der Praxis die gesetzlich geforderte TI-Ausstattung und alle TI-Anwendungen implementiert sind. Fehlt eine Anwendung, kommt es zu einer Halbierung der Pauschale; fehlen zwei oder mehr Anwendungen, fällt die Pauschale ganz weg. Mit der Eigenerklärung können Praxen mit nur wenigen Mausklicks bestätigen, dass sie alle für ihre Fachrichtung erforderlichen TI-Anwendungen installiert haben.

Im dritten Quartal 2023 ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen noch nicht möglich, die Daten zur Abrechnung der TI-Pauschale technisch auszulesen. Deshalb ist das Ausfüllen und die Abgabe der TI-Eigenerklärung für alle Praxen notwendig.  Weitere Informationen finden Sie im Telegramm Nr. 16 und 17 sowie auf unserer Homepage unter: https://www.kvhh.net/de/praxis/praxis-it-telematik/finanzierung-der-ti.html#item-e033c22b-ef0b-4fb5-b1e0-55e6289e1689

Ansprechpartner:
KV Hamburg Online-Services
E-Mail: online-services@kvhh.de