Nr. 19 / 17. November 2023
Nr. 19 / 17. November 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Für Nachzügler: Eigenerklärung zu TI-Anwendungen für das 3. Quartal wieder online

Praxen, die bis zum 13. November ihre TI-Eigenerklärung für das 3. Quartal nicht übermitteln konnten, können dies ab sofort wieder tun.

Wenn Sie jetzt nachträglich Ihre TI-Eigenerklärung für das 3. Quartal 2023 auf dem dafür vorgesehenen Formular im Online-Portal einreichen, erhalten Sie Ihre TI-Erstattung für 3/23 dann zusammen mit den TI-Pauschalen für das 4. Quartal 2023 ausgezahlt.

Hamburger Vertragspraxen, die ihre TI-Eigenerklärung bereits erfolgreich an uns übermittelt haben, bekommen Ihre TI-Pauschalen für das 3. Quartal pünktlich wie vorgesehen im Januar 2024 ausbezahlt. Diese Praxen können diesen Aufruf ignorieren.

Das Online-Portal der KV Hamburg (www.ekvhh.de oder https://portal.kvhh.kv-safenet.de/) war letzte Woche wegen Überlastung zeitweise nicht erreichbar. Wir bedauern das sehr und bitten, dies zu entschuldigen, gerade auch deswegen, weil wir Sie gebeten hatten, an die pünktliche Abgabe der Eigenerklärung zur Erstattung der TI-Komponenten und -Anwendungen zu denken. Das Formular zur Eigenerklärung war vom 25. September bis zum 13. November abrufbar. Die KV Hamburg kann nur Eigenerklärungen akzeptieren, die über das Online-Portal der KV Hamburg ausgefüllt und elektronisch an uns übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Bestätigung bekommen, wenn Sie die Eigenerklärung über das Online-Portal abgegeben haben. Auch das Banner mit dem Hinweis auf die Eigenerklärung im Portal bleibt nach der Abgabe bestehen. 

Zur Erinnerung: Mit der TI-Eigenerklärung bekommen Praxen auch weiterhin alle Kosten des Anschlusses und des Betriebs der TI erstattet. Voraussetzung ist dabei, dass in der Praxis die gesetzlich geforderte TI-Ausstattung und alle TI-Anwendungen implementiert sind. Weitere Informationen finden Sie im Telegramm Nr. 16, 17 und 18 sowie auf unserer Homepage.

Für das 4. Quartal müssen Sie keine TI-Eigenerklärung mehr über das Online-Portal der KV Hamburg einreichen, da die KV Hamburg zu diesem Zeitpunkt in der Lage ist, alle TI-Anwendungen/Komponenten anhand von Daten, die über die Abrechnung an die KV übermittelt werden, abzurufen. Dafür muss die Quartalsabrechnung rechtzeitig abgegeben werden.

 Ausgenommene Fachgruppen: Psychologische Psychotherapeuten, Laborärzte, Pathologen, Mammogra. Screening Einheiten, Anästhesisten ohne APK sind derzeit von der Pflicht zur Vorhaltung der TI-Anwendungen eAU und eRezept ausgenommen.

Mitgliederservice der KV Hamburg
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Telefon: 040 / 22 802 - 802
Fax: 040 / 22 802 - 885