Reminder: Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege nur noch auf den Formularen Muster 62 B und C
Inzwischen dürfen Ärztinnen und Ärzte zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) entsprechend der geltenden Richtlinie nur noch das Formular Muster 62B verwenden. Die Verordnung erfordert zusätzlich einen Behandlungsplan (Formular Muster 62C). Die vorherige Übergangsregelung, die es erlaubte, die Leistung als häusliche Krankenpflege zu verordnen, ist am 30. Oktober abgelaufen und die Krankenkassen akzeptieren seitdem keine AKI-Verordnungen mehr, bei denen das Muster 12 verwendet wurde.
Ergänzend möchten wir auch nochmals auf die notwendigen Voraussetzungen zur Verordnung hinweisen.
Die neuen Formulare beziehen Sie, wie üblich, über den Paul-Albrecht-Verlag, sofern sie nicht schon für den Blankodruck in Ihrem Praxisverwaltungssystem hinterlegt sind.
ERRATUM: "Versorgung von häuslichen Intensivpflegepatienten akut gefährdet!"
Leider hatten sich in dem Artikel des vorletzten Telegramms Nr.17 vom 25.10.2023 hinsichtlich der Gruppe der genehmigungsbefreiten Ärzte/innen sowie zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens inhaltliche Fehler eingeschlichen. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen!
Richtig ist: Hausärzte sowie alle anderen Ärzte (Ausnahme: Pneumologen, Anästhesisten, Neurologen, Kinder- und Jugendärzte oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, diese benötigen keine Genehmigung) müssen für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege vorab bei der KV Hamburg eine Genehmigung beantragen. Zur Vereinfachung dieses Verfahrens stellen wir dafür auf unserer Website ein Antragsformular zur Verfügung. Darin muss durch einfaches Ankreuzen entweder bestätigt werden, über ausreichende Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patienten zu verfügen oder, falls nicht, die Bereitschaft erklärt werden, sich innerhalb von sechs Monaten im Rahmen einer bereitstehenden jederzeit absolvierbaren Online-Fortbildung die notwendigen Kenntnisse anzueignen und nachzuweisen.
Mitgliederservice der KV Hamburg
Kontaktformular
Telefon: 040 / 22 802 - 802
Fax: 040 / 22 802 - 885