Nr. 19 / 18. Dezember 2024
Nr. 19 / 18. Dezember 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Ersatzkassen übernehmen Kosten für sonstige Produkte zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mitgeteilt, dass die Kosten von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung bis zum 2. März 2025 im gleichen Umfang wie bisher übernommen werden. D. h. Versicherte der Ersatzkassen können weiterhin im Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Produkten versorgt werden; Kostenübernahmeerklärungen sind nicht erforderlich. Betroffen sind z. B. Hydrogele in Tuben oder mit antimikrobiellen Substanzen (z. B. Polihexanid, PVP-Jod, Silber) versetzte Produkte zur Wundbehandlung, sofern direkter Kontakt zur Wunde besteht oder der Wirkstoff in die Wunde abgegeben wird.

Wir informierten am 9. Dezember über unsere Homepage, dass sonstige Produkte zur Wundversorgung aktuell nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können, aufgrund einer ausgelaufenen Übergangsregelung. Der vdek ist nun dem Aufruf des BMG gefolgt und übernimmt die Kosten vorerst weiter.

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