Nr. 19 / 18. Dezember 2024
Nr. 19 / 18. Dezember 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege zum Jahreswechsel

In den letzten Jahren hatten die Krankenkassen in Hamburg besondere Fristen zum Jahreswechsel veröffentlicht, um den Feier- und Brückentagen gerecht zu werden. Nach Absprache mit den Krankenkassen im vergangenen Jahr wird es künftig keine festgelegten Sonderregelungen mehr geben.

Die Krankenkassen werden nach eigener Aussage zum Jahreswechsel insgesamt großzügiger mit den Ausstellungsfristen von Folgeverordnungen umgehen.

Hintergrund

Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege sollten in den letzten drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, sofern diese nicht gesetzliche Feiertage sind) vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden.

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