Anpassung der Wirkstoffvereinbarung für 2026: Kassen und KVH einigen sich
Trotz teilweiser konträrer Auffassungen ist eine Einigung hinsichtlich der Änderungen im Rahmen der Wirkstoffvereinbarung für 2026 gelungen.
Das Wichtigste für Sie:
Neue Ziele, also Vorgaben, wie bestimmte Arzneimittelgruppen wirtschaftlich und bevorzugt verordnet werden sollen, wurden nicht vereinbart.
Vor dem Hintergrund des vertraulichen Erstattungspreises für Mounjaro® (Lilly) entscheiden sich die Vertragspartner für ein Aussetzen des Antidiabetika-Ziels, d. h. das Ziel hat keine Prüfrelevanz mehr und die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Gesamtsaldierung. Allerdings erhalten Sie weiterhin im Rahmen der Trendmeldung die statistischen Ergebnisse Ihrer Verordnungen in diesem Bereich.
Das Ziel zu den Antiandrogenen bleibt weiterhin Teil der Wirkstoffvereinbarung, aber wie bisher ohne Prüfrelevanz und Gewichtung bei der Gesamtsaldierung. Die Zielquoten für Onkologen (24,8 %) und Urologen (18,1 %) wurden dem aktuellen Trend entsprechend verringert.
Im Ziel „Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen“ bleiben die generischen Bisphosphonate alleinige Leitsubstanzen trotz des Patentablaufs von Prolia bzw. Xgeva® und der jetzt zur Verfügung stehenden Denosumab-Biosimilars. Allerdings dienen alle rabattierten Nicht-Leitsubstanzen ebenfalls zu 100 % der Zielerreichung. Ist Denosumab medizinisch indiziert, so empfehlen wir die vorrangige Verordnung der Biosimilars, da trotz flächiger Rabattverträge davon ausgegangen werden darf, dass diese die wirtschaftlichere Alternative darstellen – bei vergleichbarer Qualität und Wirksamkeit (Wirtschaftlichkeitsgebot).
Im Ziel der MS Therapeutika wurden folgende Leitsubstanzen (Leitlinie und Kostenbewertung) neu vereinbart: Teriflunomid, Dimethylfumarat, Glatirameracetat, Fingolimod und Ofatumumab. Die neu festgelegte Zielquote beträgt 67 % für diese Arzneimittel (Fachgruppendurchschnitt der MS Schwerpunktpraxen). Die rabattierten Nicht-Leitsubstanzen erhalten ab 2026 eine höhere Gewichtung bei der Zielerreichung (70 %).
Das Ziel der Direkten oralen Antikoagulanzien (DOAKs) bleibt trotz des Patentablaufs von Xarelto im Prinzip unverändert. Als Leitsubstanzen gelten Apixaban, Edoxaban, Dabigatran – Generika und Rivaroxaban- Generika. Die Zielquote beträgt 83,0 % und rabattierte Nicht-Leitsubstanzen (Xarelto und Pradaxa) zählen ebenfalls als wirtschaftlich.
Eine von Kassen und KVH konsentierte Information zur wirtschaftlichen Verordnungsweise im DOAK-Ziel und eine Übersicht zu allen Änderungen der Wirkstoffvereinbarung finden Sie auf unserer Homepage www.kvhh.net – Praxis – Verordnung – Arzneimittel – Wirkstoffvereinbarung.
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