Nr. 2 /06.02.2026
Nr. 2 /06.02.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Antibiotika-Verordnung: Neuer Quartalsbericht für Praxen ab 2026

Bisher erhielten die Praxen in Hamburg im Rahmen der Arzneimitteltrendmeldung (Wirkstoffvereinbarung – Qualitätsziel) ihre Verordnungsquote für Reserveantibiotika im Vergleich zur Fachgruppe mitgeteilt. KVH und Kassen haben sich jetzt geeinigt, dass die Praxen stattdessen ab 2026 einen Quartalsbericht mit zusätzlichen Informationen zu diesem Themenbereich erhalten. Dieser Quartalsbericht soll zusammen mit der Arzneimitteltrendmeldung und den Informationen zur Verordnung der Blutzuckerteststreifen (ebenfalls quartalsweise) verschickt werden.

In diesem Bericht sollen mehr praxisnahe Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  1. Statt der verordneten DDD werden jetzt die Anzahl der Arzneimittelpatienten mit Antibiotikaverordnungen in Relation zur gesamten Anzahl an Arzneimittelpatienten der Praxis im Zeitverlauf mitgeteilt. Mit der Anzahl der Antibiotikapatienten kann besser die Relevanz dieser Information für eine Praxis beurteilt werden.

  2. Auch die Darstellung der zehn häufigsten Antibiotika einer Praxis im Vergleich zur Fachgruppe erfolgt auf Basis der Patientenanzahl mit Antibiotikaverordnung.

  3. Last but not least wird die Anzahl an Verordnungen (Rezepte) für definierte Antibiotikaklassen (Breitbandantibiotika) im Vergleich zur Fachgruppe dargestellt.

Mit diesen Angaben möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihren Einsatz von Antibiotika möglichst schnell und unkompliziert einzuschätzen.

Mittelfristig wollen wir Ihnen zusätzlich die verordnungsbegründende Diagnose (ICD 10) ausweisen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass auf Bundesebene vor allem der Antibiotikaeinsatz für virale Infektionen der oberen Atemwege kritisch diskutiert wird.

Wichtiger Hinweis: Diesen Antibiotikabericht erhalten Ärzt:innen bzw. Praxen folgender Fachrichtungen: Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Mundkiefergesichtschirurgen, Gynäkologen und Urologen. Weitere Voraussetzung ist, dass im entsprechenden Quartal mindestens für 5 Patient:innen Antibiotika verordnet wurden.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802, Fax 040 / 22 802 -885
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