Nr. 21 / 7. Dezember 2023
Nr. 21 / 7. Dezember 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Klarstellung zu COVID-19-Impfstoffen: Keine Hinweise auf Verunreinigung von mRNA-basierten Impfstoffen

In den vergangenen Tagen erhielten zahlreiche Praxen, nicht nur in Hamburg, ein Schreiben des "Medizinischen Behandlungsverbunds" (MBV), das Ärzte angeblich vor Haftungsrisiken warnte und dazu aufforderte, aufgrund dieser Risiken keine mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffe zu verwenden. Gleichzeitig wurde die Einsendung von Proben vorhandener Impfstoffbestände gefordert. Dieses Schreiben, versehen mit einem Symbol, das dem Logo der Rote-Hand-Briefe ähnelt, sorgte bei impfenden Ärzten für erhebliche Verunsicherung.

Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei dem Schreiben nicht um einen offiziellen Rote-Hand-Brief handelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt klar, dass solche Briefe immer von den pharmazeutischen Unternehmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden versendet werden und im Bundesanzeiger sowie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht werden. Das besagte Schreiben wurde weder von einem pharmazeutischen Unternehmen noch von einer Behörde veröffentlicht.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass BioNTech/Pfizer der KBV mitteilte, dass ihre Impfstoffe nicht mit DNA verunreinigt sind. Alle Impfstoffe wurden von unabhängigen Instituten geprüft und können bedenkenlos verwendet werden. BioNTech/Pfizer erklärt, dass bestimmte zugelassene Impfstoffe, die seit vielen Jahren verwendet werden und DNA-Vorlagen in ihrer Herstellung nutzen, minimale Restmengen von DNA enthalten können. Diese Restmengen stellen jedoch keine Verunreinigungen dar, da die zulässige Menge für Rest-DNA in Impfstoffen von der WHO eindeutig festgelegt ist.

Während des Herstellungsprozesses werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer in mehreren Filtrationsschritten gereinigt, um die mRNA von der DNA-Vorlage zu trennen. Die Menge an Rest-DNA wird in jeder Produktionscharge überprüft, und Chargen werden nur freigegeben, wenn sie den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen. Diese Freigabe wird sowohl vom Hersteller als auch von unabhängigen Instituten wie dem Paul-Ehrlich-Institut bestätigt.

Das Paul-Ehrlich-Institut bittet darum, dem falschen Aufruf nicht Folge zu leisten. Senden Sie keinesfalls Impfstoffe, die noch verimpft werden könnten, an die in dem Schreiben angegebene Adresse. Damit würden sie wertvolle Impfstoffe dem eigentlichen Verwendungszweck entziehen. Alle vom Paul-Ehrlich-Institut für den deutschen Markt freigegebenen Chargen erfüllen die genehmigten Qualitätsanforderungen und können bedenkenlos verwendet werden.

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