Nr. 21 / 7. Dezember 2023
Nr. 21 / 7. Dezember 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Erinnerung: eRezept vor dem Start im Januar jetzt testen!

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Praxen deutschlandweit verpflichtend das eRezept nutzen. Damit die Umstellung reibungslos läuft, rät die KV Hamburg, das eRezept auszuprobieren. Die Gematik hat dazu ein „Test-E-Rezept „ entwickelt. Die dafür notwendigen Testdaten stammen von der Techniker Krankenkasse (TK). Für den fiktiven Max TK-Mustermann können Praxen ein elektronisches Rezept ausstellen und dabei die technischen und organisatorischen Veränderungen, die das E-Rezept mit sich bringt, ausprobieren. Es entsteht kein abrechnungsrelevanter Vorgang. Um das eRezept nutzen zu können, sind ein eRezept-Update für das Praxisverwaltungssystem (PVS) sowie ein aktivierter eHBA notwendig. Zu empfehlen ist der Einsatz der Komfortsignatur. 

● eRezept zum Testen: Wie funktioniert das?

● Zum Start des eRezepts: Infoblatt der KBV

● So bereiten Sie sich vor: Checkliste zum Abhaken

● Alle Informationen zum eRezept sowie einen Patientenflyer (der Ihnen in den kommenden Tagen auch per Post zugeschickt wird) finden Sie auf unserer Homepage.

Hinweis: Wenn die technischen oder sonstigen Voraussetzungen für eRezepte nicht gegeben sind, können Arztpraxen weiterhin Rezepte auf Muster 16 ausstellen. Praxen sollten weiterhin einen ausreichenden Vorrat davon haben.

Mitgliederservice der KV Hamburg
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Telefon: 040 / 22 802 - 802
Fax: 040 / 22 802 - 885