Heilberufsausweise: Kartenaustausch jetzt beauftragen
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit einem neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen diesen jetzt mitunter nochmals tauschen. Die KBV appelliert an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austauschkarte beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Dies gilt auch für alle, die noch einen ausschließlich RSA-fähigen Heilberufs- und Praxisausweis haben.
Weitere Informationen sowie Hinweise der Anbieter finden Sie bei den PraxisNachrichten der KBV.
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de