Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen steht an
In der Ultraschall-Vereinbarung ist geregelt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen in regelmäßigen Abständen die technische Bildqualität von Ultraschallgeräten prüfen (Konstanzprüfung). Um den Verwaltungsaufwand in der Praxis möglichst gering zu halten, wird die KV Hamburg in Kürze alle Hamburger Praxen und Einrichtungen, die ein Ultraschallgerät betreiben, anschreiben und um Vorlage eines Wartungsprotokolls bitten. Aus dem Protokoll muss zu entnehmen sein, dass die Leistungsfähigkeit des Ultraschallsystems hinsichtlich der technischen Bildqualität eine ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. Das Wartungsprotokoll darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Die Vorlage von Wartungsprotokollen hat gegenüber der Vorlage von B-Modus-Bildern diverse Vorteile. Ein Wartungsprotokoll liegt aufgrund der Vorgaben des Herstellers, regelmäßige Wartungen durchzuführen, oftmals schon vor. Das zeitintensive Heraussuchen von Ultraschallbildern aus der Praxis-EDV oder der Patientenakte entfällt und Komplikationen, die sich aus der Begutachtung insbesondere von ausgedruckten Bildern ergeben können, werden ausgeschlossen.
Die KV Hamburg empfiehlt daher, schon jetzt zu prüfen, ob ein Wartungsprotokoll vorliegt und ggf. eine Wartung vornehmen zu lassen.
Sofern ein Wartungsprotokoll nicht vorgelegt werden kann, besteht auch die Möglichkeit, ein aktuelles Ultraschallbild (B-Modus) pro Gerät vorzulegen. In unserem Anforderungsschreiben finden Sie alle wichtigen Informationen zum Wartungsprotokoll und zum Ultraschallbild.
Ansprechpartner in der Abteilung Qualitätssicherung:
Ricarda Petersen, 22802-305, ricarda.petersen@kvhh.de
Kay Siebolds, 22802-478, kay.siebolds@kvhh.de
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass neu erworbene Ultraschallgeräte und die Ausmusterung alter Geräte der KV Hamburg, Abt. Genehmigung, Humboldtstr.56, 22083 Hamburg, genehmigung@kvhh.de, schriftlich anzuzeigen sind. Für neu erworbene Geräte ist dort eine Gewährleistungserklärung des Herstellers (Gerätenachweis) vorzulegen.