Nr. 4 / 20.03.2026
Nr. 4 / 20.03.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Änderung der EBM-Bewertungen für Psychotherapeut:innen 2026

Strukturzuschläge steigen zum 1. Januar 2026 (+14,25 %)

Die Zuschläge für Personalkosten (MFA-Halbtagskraft) werden rückwirkend erhöht:

GOP

alt (bis 31.12.2025)

neu (ab 01.01.2026)

35571

159 Punkte

182 Punkte; 23,26 €

35572

66 Punkte

75 Punkte; 9,59 €

35573

81 Punkte

93 Punkte; 11,89 €

Die Mindestpunktzahl für die Berechnung der Strukturzuschläge sinkt auf 173.957 Punkte (bisher 182.084) pro Quartal bei vollem Tätigkeitsumfang.

Therapieleistungen sinken zum 1. April 2026 (−4,5 %)

Die Bewertungen aller Einzel- und Gruppentherapien, Sprechstunden, Akutversorgung und neuropsychologischen Leistungen werden abgesenkt. Wichtigste Beispiele:

Leistung

GOP

alt

neu ab 01.04.2026

Einzeltherapie (50 Min.)

35401 u.a.

941

899; 114,91 €

Neuropsychologie (50 Min.)

30932

941

899; 114,91 €

Sprechstunde

35151

472

451; 57,65 €

Akutversorgung

35152

472

451; 57,65 €

Gruppentherapie (versch.)

35173 ff., 355xx, 357xx

variiert

jeweils −4,5 %

Kurzzeittherapie-Zuschläge

35591–35599

variiert

jeweils −4,5 %

Maximalpunktzahl für Strukturzuschläge (ab 01.04.2026)

bisher

neu

voller Tätigkeitsumfang

424.862 Punkte

405.899 Punkte

halber Tätigkeitsumfang

212.431 Punkte

202.949 Punkte

Oberhalb der Maximalpunktzahl sind die GOP 35571–35573 nicht mehr berechnungsfähig. Zwischen dem Doppelten der Mindestpunktzahl und der Maximalpunktzahl werden die Zuschläge mit Faktor 0,5 bewertet.

Was bedeutet das konkret?

  • Strukturzuschläge bringen ab sofort mehr Honorar → Prüfen Sie, ob Sie die Mindestpunktzahl erreichen

  • Therapiestunden werden ab April geringer vergütet (z. B. Einzeltherapie: ca. 4,90 € weniger pro Sitzung bei aktuellem Orientierungswert)

  • Die Absenkung betrifft alle Therapieformen gleichermaßen

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de