Nr. 4 / 20.03.2026
Nr. 4 / 20.03.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Resolutionen der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vom 18. März 2026

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg hat in ihrer Sitzung vom 18. März 2026 folgende Resolutionen einstimmig beschlossen:

1.    Keine Kürzungen bei der psychischen Gesundheit!

Honorarkürzungen um 4,5 Prozent sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung

Es ist ein beispielloser Vorgang: Die Krankenkassen fordern Einsparungen - und der Erweiterte Bewertungsausschuss hält es für einen akzeptablen Kompromiss, die Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Leistungen gegen die Stimmen der KBV um 4,5 Prozent abzusenken.

Wie kann das sein? Kein anderer gesellschaftlicher Bereich in Deutschland würde derzeit auch nur eine Nullrunde akzeptieren!

Wie alle Praxen haben auch die psychotherapeutischen Praxen mit Kostensteigerungen und Inflation zu kämpfen. Es gibt - auch angesichts der weltpolitischen Krisen - eine hohe und weiter steigende Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen.

Studien zufolge benötigen neben der wichtigen Versorgung erwachsener psychisch Erkrankter zunehmend eine große Anzahl von Jugendlichen und Kindern eine psychotherapeutische Behandlung. Und in dieser Situation wollen die Krankenkassen die ambulante psychotherapeutische Versorgung strukturell schwächen?

Diese Honorarkürzung ist nicht nur ein Angriff auf die Strukturen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Von den Krankenkassen ist bereits die Rücknahme der Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kürzungen im fachärztlichen Bereich gefordert. Demnach geht es zurzeit um Angriffe auf den gesamten ambulanten Versorgungsbereich, obwohl die ambulante Versorgung eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und effiziente Behandlung bietet und nicht der Kostentreiber im Gesundheitswesen ist.

Die in der KV Hamburg organisierten Fachgruppen werden sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Wir werden nicht akzeptieren, dass einzelne Fachgruppen herausgegriffen und deren Honorare willkürlich und entgegen der Versorgungserfordernisse gekürzt werden.

Deshalb fordert die Vertreterversammlung der KV Hamburg:

  • Rücknahme des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Abwertung psychotherapeutischer Leistungen!

  • Keine willkürlichen Honorarkürzungen!

Kein weiterer Abbau der ambulanten Versorgung!

 

2.    Hausärztliche Steuerungsfunktion muss angemessen vergütet werden!

Mit der Einführung eines Primärarztsystems in der ambulanten Versorgung kommt den Hausärztinnen und Hausärzten eine noch zentralere Rolle zu. Diese verantwortungsvolle Mehrarbeit erfordert eine zusätzliche spezifische Vergütung.

Begründung
Hausärztinnen und Hausärzte übernehmen im Rahmen eines (verpflichtenden) Primärarztsystems zusätzliche zeitintensive Aufgaben: Neben der medizinischen Einschätzung, der umfassenden Diagnostik, der fallabschließenden Versorgung und dem strukturierten Medikationsmanagement steuern sie die Patient:innen ggf. in eine weiterführende Versorgung und koordinieren somit diagnostische und therapeutische Maßnahmen.

Diese Steuerungs- und Koordinationsleistungen, durch die unnötige Doppeluntersuchungen und Fehlsteuerungen sowie unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden, sind zeit- und personalintensiv, anspruchsvoll und bislang in der bestehenden Vergütungsstruktur nicht ausreichend abgebildet.

Deshalb fordert die Vertreterversammlung der KV Hamburg:

1. Zusätzliche Koordinations- und Steuerungsaufgaben der hausärztlichen Praxen müssen zusätzlich vergütet werden.

2. Die hausärztliche Entbudgetierung muss beibehalten werden. Wenn die Finanzierung wieder gekürzt werden sollte, droht die hausärztliche Versorgung zu erodieren.

 

3.    TSVG-Regelungen beibehalten! Fachärztliche Termingarantie nur mit Vergütungsgarantie

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg warnt vor den drastischen Folgen einer Sparpolitik in der ambulanten Versorgung und fordert die Bundesregierung auf, die Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das den Praxen als Anreiz für schnelle Termine immerhin eine volle Vergütung dieser Fälle gewährt, beizubehalten.

Begründung:
Die TSVG-Regelungen sind in Hamburg ein Erfolgsmodell, sie haben zu deutlich mehr schnellen Terminen geführt – die Praxen haben sich vollumfänglich auf die höhere Anzahl an GKV-Sprechstunden (25/Woche) eingestellt, mehr Personal beschäftigt, die Strukturen erweitert. Diese Regelungen jetzt zu kippen, würde zu Aufnahmestopps, weniger Terminen, längeren Wartezeiten und einem weiteren Praxissterben führen.

Die Vertragsarztpraxen versorgen 97 Prozent der Fälle bei 16 Prozent der Kosten – es gibt keine effektivere und wirtschaftlichere Versorgung. Eine Rücknahme der TSVG-Regelungen würde zu einer Schwächung der ambulanten Versorgung führen und einer teureren stationären Versorgung Vorschub leisten.

Das ambulante System ist auf ärztlichen Nachwuchs angewiesen, der den Mut hat sich niederzulassen. Ärztinnen und Ärzte brauchen verlässliche Politik, stabile Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Planungssicherheit. Die Volatilität der Politik, das ewige Hin und Her führen dazu, dass die nachrückende Generation mehr und mehr davor zurückschreckt, den Sprung in die eigene Praxis zu wagen.

Daher fordern wir:
Stabile Rahmenbedingungen und eine politische und wirtschaftliche Verlässlichkeit. Eine fachärztliche Termingarantie kann es – auch vor dem Hintergrund eines künftigen Primärarztsystems nur mit einer Vergütungsgarantie geben!

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de