Anhaltende Welle von Rezeptfälschungen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat die KBV erneut auf eine weiterhin anhaltende Welle von Rezeptfälschungen bei Papierverordnungen (Muster-16 / BtM-Rezepte) hingewiesen. Nach Angaben der Ersatzkassen werden seit Dezember 2025 insbesondere onkologische Wirkstoffe in oraler Darreichungsform in erheblichem Umfang gefälscht und zu Lasten der GKV abgerechnet.
Daher möchten wir erneut auf folgende Punkte hinweisen:
Nutzung des E‑Rezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel, sofern möglich. Die elektronische Verordnung gilt weiterhin als der fälschungssicherste Verordnungsweg.
Sichere Verwahrung von Muster‑16‑Formularen und BtM‑Rezepten in den Praxen, um Diebstahl und Missbrauch vorzubeugen
Rückfragen der Apotheken bei häufig von Fälschungen betroffenen Wirkstoffen möglich (Diverse BtMs, Tramadol, Semaglutid (Ozempic), Tirzepatid (Mounjaro), Testosteron, Alprazolam, Allergene zur Hyposensibilisierung (Ragwizax, Itulazax), Trifluridin/Tipiracil (Lonsurf), Ruxolitinib (Jakavi), Palbociclib (Ibrance), Enzalutamid (Xtandi), Somatropin)
Weiterhin nur auf Papierrezept möglich: BtMs und Hilfsmittel
Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
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