Nr. 7 / 21.05.2026
Nr. 7 / 21.05.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Aus der Vertreterversammlung am 20. Mai 2026

VV beauftragt Vorstand mit Entwicklung eines einnahmeorientierten Honorarverteilungsmaßstabs

Auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2026 hat die Vertreterversammlung der KV Hamburg die Auswirkungen des geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Bundesregierung auf die Hamburger Praxen beraten. Der Vorstandsvorsitzende John Afful führte aus, dass vor allem die Streichung der TSVG-Regelungen sowie die Deckelung der EGV-Leistungen ab 2027 zu zum Teil drastischen Honorareinbußen in den Praxen führen werden.   

Die Vertreterversammlung war sich einig, dass dies zwangsläufig zu einer Reduzierung des Leistungsangebots in den Praxen führen müsse – und beauftragte den Vorstand, einen entsprechenden einnahmeorientierten Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu entwickeln, der der Sparpolitik der Bundesregierung Rechnung trägt.

Dieser neue HVM wird nun gemeinsam mit den zuständigen Gremien und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden bis zur nächsten VV-Sitzung im Oktober erarbeitet.

Die KV Hamburg wird ihre Mitglieder über die Auswirkungen des geplanten Gesetzes mehrstufig informieren.

  • Informationsschreiben an die Praxen über die zu erwartenden Einbußen

  • Fachgruppenspezifische Informationsveranstaltungen

Außerdem haben die VV-Mitglieder ein Wartezimmerplakat (s.u.) und ein Informationsblatt für Patient:innen entwickelt, die Ihnen im Laufe der kommenden Woche postalisch zugehen werden, um Ihre Patient:innen über die kommenden Einschnitte in der Versorgung zu informieren.

Resolutionen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zur Nachbesserung der Notfallreform

In drei einstimmig beschlossenen Resolutionen positionierte sich die Vertreterversammlung am 20. Mai 2026 eindeutig gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und für die Nachbesserung der Notfallreform.

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Resolution 1 der VV der KV Hamburg vom 20.05.2026 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

„Frau Warken, stoppen Sie dieses Versorgungs-Vernichtungs-Programm!“

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg ruft Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dazu auf, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu stoppen.

Begründung:

Die geplanten Sparmaßnahmen – allen voran die Streichung der TSVG-Regelungen und die Deckelung der entbudgetierten Leistungen – würden in Hamburg zu drastischen Einschränkungen in der ambulanten Versorgung führen. Prognosen der KV Hamburg zufolge könnte es bei einzelnen Fachgruppen zu Kürzungen des Honorarvolumens in Höhe von bis zu 30 Prozent kommen.

Diese Sparmaßnahmen zwingen die Praxen dazu, ihr Leistungsangebot umfänglich einzuschränken und den zur Verfügung stehenden Mitteln anzupassen. Über eine Million Termine würden wegfallen. Aufnahmestopps und längere Wartezeiten wären unausweichlich. Weitere Praxen würden aufgeben oder in die Privatmedizin flüchten. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil von dem, was Politik immer fordert: eine dichte, wohnortnahe Versorgung.

Darüber hinaus würde das Gesetz kein Geld einsparen, da ein Teil der Versorgung in die deutlich teureren Krankenhausstrukturen verschoben würde, was die Gesamtkosten des Gesundheitssystems weiter in die Höhe triebe.

Ein sinnvolles Reformgesetz müsste die ambulanten Strukturen stärken und gezielt ausbauen – nach dem Grundprinzip „ambulant vor stationär“ und auch im Hinblick auf ein künftiges Primärarztsystem. Nur auf der Grundlage starker ambulanter Praxen lassen sich Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit zur Versorgung langfristig sichern.

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Resolution 2 der VV der KV Hamburg vom 20.05.2026 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden!

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg ruft die Bundesregierung dazu auf, versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuergeldern zu finanzieren. Damit wäre das prognostizierte Minus der GKV für 2027 sofort ausgeglichen – und wir hätten über Jahre hinweg eine gesicherte starke ambulante Versorgung auf der Basis eines soliden GKV-Haushalts.

Begründung:

Der Staat muss alle Rechnungen bezahlen, für die er zuständig ist. Weshalb sollten nur GKV-Mitglieder für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern geradestehen – nicht aber beispielsweise auch Privatversicherte? Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Deshalb muss die Gesamtgesellschaft in die Verantwortung genommen werden.

Die hierfür anfallenden Zusatzausgaben könnte der Staat über höhere Steuern auf ungesunden Konsum wieder hereinholen. Beim Public Health Index, der den Gesundheitsschutz in europäischen Ländern vergleicht, liegt Deutschland abgeschlagen auf dem vorletzten Platz. Hohe Steuern auf Alkohol, Tabak und Junkfood würden Krankheiten verhindern, Steuereinnahmen erhöhen – und die finanziellen Lasten einigermaßen gerecht verteilen.

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Resolution der VV der KV Hamburg vom 20.05.2026 zur Notfallreform

Ohne verbindliche Steuerung und volle Finanzierung läuft die Notfallreform ins Leere

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg fordert die Bundesregierung auf, beim geplanten Gesetz zur Reform der Notfallversorgung nachzubessern.

Begründung:

Es fehlt eine verbindliche Patientensteuerung: Das Gesetz gibt vor, Patient:innen steuern zu wollen – tatsächlich können diese dem aktuellen Entwurf zufolge aber weiterhin auf eigene Faust in Integrierte Notfallzentren (INZ) und ZNAs anderer Krankenhäuser gehen. Das trägt nicht dazu bei, Patient:innen gezielt in die richtige Versorgungstruktur zu lenken, um teure Fehlinanspruchnahmen zu vermeiden. Die telefonische oder digitale Ersteinschätzung sollte daher verpflichtend sein, bevor eine Patient:in sich auf den Weg macht.

Regelversorgung vor Notfallversorgung: Der geplante verpflichtende Aufbau von Doppelstrukturen während der Praxisöffnungszeiten ist medizinisch und wirtschaftlich unnötig und überfordert die vertragsärztlichen Ressourcen. Wie sollen Ärzt:innen in ihren Praxen arbeiten und gleichzeitig noch die telemedizinische Versorgung von Notfallpatient:innen übernehmen? Das wird nicht funktionieren.

Vollständige Finanzierung von ambulanter Akutversorgung und Akutleitstelle: Der Entwurf des Notfallgesetzes sieht vor, dass die Patient:innen über die 116117 bevorzugt in die ambulante Regelversorgung gesteuert werden sollen. Doch die im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz geplanten Sparmaßnahmen werden zwangsläufig einen massiven Abbau der ambulanten Versorgungsstrukturen nach sich ziehen. Es wird nicht genug Termine geben, die für die Vermittlung über die 116117 zur Verfügung stehen, solange diese nicht voll finanziert werden.

Die Notfallversorgung darf nicht zulasten der Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen gehen, sondern muss vollständig finanziert werden. Als Teil der Daseinsvorsorge ist die Akutversorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss vollständig aus Steuermitteln bzw. aus Mitteln der Krankenkassen finanziert werden.

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KVH schließt die kinderärztliche Eigeneinrichtung zum Ende des Jahres

Die KV Hamburg schließt die pädiatrische Eigeneinrichtung in Rahlstedt zum 31. Dezember 2026. Dies beschloss die Vertreterversammlung der KV Hamburg auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2026 einstimmig.

Für die Vertreterversammlung der KV Hamburg waren vor allem die dauerhaft hohen Defizite der Praxis ausschlaggebend. Seit 2024 konnte die Einrichtung nicht wirtschaftlich betrieben werden; jährlich entstand ein Fehlbetrag von bis zu 200.000 Euro, der von den Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen getragen werden musste.

Zusätzlich verschärft die aktuelle Gesetzgebung den finanziellen Druck auf die Hamburger Praxen erheblich. Durch Honorarkürzungen werden viele Praxen einen beträchtlichen Teil ihrer Einnahmen verlieren, was den Weiterbetrieb einer stark defizitären Eigeneinrichtung aus Sicht der KV Hamburg nicht mehr vertretbar macht.

Die Zahl der behandelten Patient:innen in der Eigeneinrichtung war vergleichsweise gering. Die KV Hamburg wird hierzu mit den umliegenden kinderärztlichen Praxen Kontakt aufnehmen, um eine alternative Versorgung für die betroffenen Patient:innen zu organisieren.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de