Nr. 8 / 03.06.2026
Nr. 8 / 03.06.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Außerklinische Intensivpflege: Folgeverordnung per Videosprechstunde ab 1. Juli möglich

Ärzt:innen können Folgeverordnungen für außerklinische Intensivpflege (AKI) ab dem 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde ausstellen. Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses; der Bewertungsausschuss hat den EBM entsprechend angepasst.

Die GOP 37710 für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege ist damit ab dem 1. Juli auch bei einer Verordnung in der Videosprechstunde berechnungsfähig. Die Bewertung beträgt 21,28 Euro. Wie beim persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt werden hierfür das Formular 62B für die Verordnung sowie das Formular 62C für den Behandlungsplan verwendet.

Voraussetzung für eine Folgeverordnung per Video ist unter anderem, dass innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens ein unmittelbarer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Zudem muss die verordnende Ärztin / der verordnende Arzt sicher beurteilen können, ob die Voraussetzungen für eine außerklinische Intensivpflege weiterhin vorliegen. Ist dies in der Videosprechstunde nicht möglich, ist eine körperliche Untersuchung erforderlich.

Auch die Kostenpauschale 40128 für den postalischen Versand an Patient:innen wurde erweitert. Sie kann ab dem 1. Juli auch für den Versand der AKI-Folgeverordnung und des dazugehörigen Behandlungsplans – also der Formulare 62B und 62C – berechnet werden. Die Pauschale beträgt 0,96 Euro.

Ergänzend wird auf die von der KBV bereitgestellte Broschüre „Außerklinische Intensivpflege“ hingewiesen, die als Download verfügbar ist. Die aktuellen Änderungen zur Folgeverordnung per Videosprechstunde sind darin allerdings noch nicht berücksichtigt.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
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