Nr. 9 / 26.06.2026
Nr. 9 / 26.06.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Meningokokken-ACWY-Impfung ab dem 1. Juli 2026 abrechenbar

Die Vertragspartner haben sich nunmehr für die einmalige Meningokokken ACWY-Impfung auf ein Impfhonorar von 10,28 Euro ab dem 1. Juli 2026 geeinigt. Diese Standardimpfung ist dann entsprechend dem Sachleistungsprinzip durchzuführen: Der Impfstoff ist über die Rezeptstelle Duderstadt zu beziehen und die Impfleistung über die GOP 89140 über die KV Hamburg abzurechnen.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie aufgrund der STIKO -Empfehlung zur quadrivalenten Meningokokken-Impfung für 12- bis 14-Jährige (Nachholimpfung bis 24 Jahren) ist am 18. Februar in Kraft getreten. Mit der Empfehlung dieser einmaligen Standardimpfung mit einem Meningokokken ACWY-Konjugatimpfstoff (Menveo®, Nimenrix®, Menquadfi®) hat die STIKO ihre empfohlene Strategie zur Prävention invasiver Meningokokken-Erkrankungen angepasst.

Die monovalente Impfung der Kinder gegen Meningokokken C im Alter von 12 Monaten wird nicht mehr empfohlen und ist deshalb keine Kassenleistung mehr.

Ansprechpartner: Abteilung Verordnung und Beratung

Tel: 040 / 22 802 -571/-572

verordnung@kvhh.de