Nr. 03 / 27. Januar 2023
Nr. 03 / 27. Januar 2023

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Aufnahme eines Zuschlags für Kinder mit Atemwegserkrankungen

Angesichts der angespannten Lage in vielen Arztpraxen infolge der extrem hohen Zahl von Atemwegsinfektionen insbesondere bei Kindern haben KBV und GKV-Spitzenverband eine kurzfristig finanzielle Unterstützung vereinbart. Die behandelnden Ärzte erhalten demnach im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Atemwegsinfektionen einen Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale. Diegesetzlichen Krankenkassen stocken die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bundesweit dazu um 49 Millionen Euro auf, um die zusätzlich notwendigen Leistungen zu finanzieren. Für den Zuschlag wird befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 eine neue GOP in den EBM aufgenommen.

Neue Leistung im Überblick

GOP Bewertung*
01110 65 Pkt. / 7,53 Euro
*0,115950 Hamburger Punktwert 2023
Die Vergütung erfolgt innerhalb der MGV.

Voraussetzung zur Abrechnung der neuen GOP

Der Zuschlag (GOP 01110) wird automatisch (rückwirkend zum 01.10.2022) von der KV zugesetzt, wenn der Arzt in seiner Abrechnung mindestens eine der folgenden gesicherten Diagnosen gemäß ICD-10-GM angegeben hat:
- J00-J06 Akute Infektionen der oberen Atemwege
- J09-J18 Grippe und Pneumonie
- J20-J22 Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege (außer J18.2 Hypostatische Pneumonie, nicht näher bezeichnet)

Anspruchsberechtigt sind folgende Fachgruppen

- Kinder- und Jugendärzte
- Allgemeinmediziner
- Hausärztliche Internisten
- HNO-Ärzte
- Pneumologen
- Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein nachträgliches Einreichen der o.g. Diagnosen nicht zulässig ist.

Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses in seiner 632. Sitzung

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