Nr. 08 / 22. Mai 2024
Nr. 08 / 22. Mai 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Hinweis im KBV-Prüfmodul: Abrechnungsdatei selbst überprüfen

Praxen können bei der Erzeugung Ihrer Abrechnungsdatei selbst überprüfen, ob alle verpflichtenden TI-Anwendungen installiert und aktiviert sind. Das KBV-Prüfmodul, das bei der Erstellung einer Abrechnung im PVS zum Einsatz kommt, wurde um einen Hinweistext im Prüfprotokoll ergänzt. Der Hinweis zur Feldkennung "KVDT-F0224" gibt Auskunft darüber, ob diese technischen Komponenten laut Abrechnungsdatei in der jeweiligen Betriebsstätte vorhanden sind.
Nähere Infos zur TI-Finanzierung und zu Ausnahmen von der Nachweispflicht finden Sie auf unserer Website.

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