Nr. 08 / 22. Mai 2024
Nr. 08 / 22. Mai 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Nachweis der TI-Anwendungen in der Abrechnungsdatei

Zur Auszahlung der TI-Pauschalen hat die KV Hamburg erstmals für das 4. Quartal 2023 ausschließlich die Angaben aus den sogenannten KVDT-Feldern (KV-DatenTransfer) in der an uns übermittelten Abrechnungsdatei herangezogen. Vorteil für die Praxen: Sie brauchen uns keine schriftlichen Nachweise oder Online-Formulare mehr einzureichen. Alle Informationen, die wir zur Auszahlung benötigen, sollten in Ihrer Quartalsabrechnung enthalten sein. Um Honorarabzüge zu vermeiden, sollten Sie daher darauf achten, dass auch wirklich alle erforderlichen Komponenten – dazu gehört auch der elektronische Arzt- bzw. Psychotherapeutenausweis (eHBA / ePTA) – aktiviert sind. Viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) unterstützen Sie bei den Nachweisen der TI-Fachanwendungen. Bei einigen PVS muss zum Beispiel eine manuelle Bestätigung vorgenommen werden. 

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