Nr. 09 / 13. Juni 2024
Nr. 09 / 13. Juni 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Aktualisiertes Formular 12 zum 01.07.2024: Häusliche Krankenpflege jetzt mit Möglichkeit der Blankoverordnung

Ab dem 01.07.2024 können Ärzte für die häusliche Krankenpflege eine „Blankoverordnung“ ausstellen, bei der sie die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer bestimmter Maßnahmen, wie zum Beispiel Kompressionsbehandlungen, an Pflegefachkräfte übertragen. Hierfür wurde das Verordnungsformular 12 geändert, um den erweiterten Befugnissen der Pflegefachkräfte gerecht zu werden. Innerhalb eines ärztlich festgelegten Rahmens dürfen Pflegefachkräfte selbst über die Durchführung der Maßnahmen entscheiden, wie in § 37 Absatz 8 SGB V und der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie festgelegt.

Das neue Formular enthält spezielle Ankreuzfelder, die diese Übertragung ermöglichen. In der Mai-Ausgabe des KV-Journals hatten wir bereits die wichtigsten Änderungen sowie ein Ansichtsexemplar in einem Artikel zu den neuen Blankoverordnungen veröffentlicht.

Der Wechsel zum neuen Formular 12 erfolgt zum 01.07.2024, gekennzeichnet mit „(7.2024)“. Alte Formulare dürfen ab dem dritten Quartal nicht mehr verwendet werden, und Praxen sollten rechtzeitig neue Formulare beim Paul-Albrechts-Verlag bestellen. Bereits ausgestellte Verordnungen bleiben gültig. Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen wurden informiert, sodass auch hier die neue Version ab Juli in der Software hinterlegt sein sollte.

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