Nr. 11 / 10.08.2026
Nr. 11 / 10.08.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Änderung zum 30.07.2026: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Anthroposophie und Homöopathie) nicht mehr verordnungsfähig

Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 sind Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Anthroposophie und Homöopathie) künftig von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Damit können homöopathische und anthroposophische Arzneimittel auch bei Kindern ab dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Krankenkassen können die Kosten für entsprechende Arzneimittel und Leistungen noch bis zum 31. Dezember 2026 im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen übernehmen. Ab dem 1. Januar 2027 ist auch eine Kostenübernahme als Satzungsleistung gesetzlich ausgeschlossen.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
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