GKV-Spargesetz: Umfangreiches Informationspaket zu den Auswirkungen auf die ambulante Versorgung
Zum 30.07.2026 ist das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-BStabG, in Kraft getreten. In Ergänzung unseres Telegrammbeitrags vom 16.07.2026 zu den Auswirkungen auf die Honorare ab 2027 stellen wir Ihnen hiermit ausführliche Informationen für Ihre Praxis zu den Änderungen durch das GKV-BStabG zusammen.
Unter dem Link https://www.kbv.de/spargesetz hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein umfangreiches Informationspaket zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingestellt:
PraxisInfo zu den Auswirkungen inklusive einer Sparliste kompakt
Sparliste mit allen Maßnahmen des Spargesetzes, die Praxen betreffen
Einige Regelungen sind zusammen mit dem Gesetz am 30.07.2026 in Kraft getreten, siehe Liste. Viele Regelungen gelten ab 01.01.2027, z. B. die Streichung der Vergütung für Beratung zur Organ- und Gewebespende.
Die bereits gültigen Änderungen lauten:
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