Nr. 13 / 2. September 2024
Nr. 13 / 2. September 2024

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Resolution 2: Honorar im ambulanten System muss 2025 deutlich steigen!

Folgende Resolution hat die Vertreterversammlung der KV Hamburg auf ihrer Sitzung am 28.08.2024 einstimmig verabschiedet:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg fordert den GKV-Spitzenverband auf, in den Finanzierungsverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung seiner Verantwortung für die ambulante Versorgung gerecht zu werden und ein angemessenes Honorarangebot vorzulegen.

Begründung:

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde auf Bundesebene am 22. August ist der GKV-Spitzenverband nicht von seinem Angebot, den Orientierungswert (OW) im kommenden Jahr um lediglich 1,6 Prozent anzuheben, abgerückt. 1,6 Prozent indes würden gerade die Tariferhöhungen der Medizinischen Fachangestellten ausgleichen – alle weiteren Kostensteigerungen blieben vollkommen unberücksichtigt. Mehr noch: Die Krankenkassen sehen überhaupt keine Notwendigkeit, etwa die ärztliche bzw. psychotherapeutische Leistung künftig höher zu bewerten. Das ist inakzeptabel und würde faktisch die nächste Minusrunde bedeuten, die dem ambulanten System weiter zusetzt. Viele Praxen stehen schon heute angesichts von Inflation, Budgetierung und explodierenden Kosten unter starkem wirtschaftlichen Druck. Weitere Belastungen sind daher unzumutbar.

Die Krankenkassen sollten sich auf ihre Verantwortung für die ambulante Versorgung ihrer Mitglieder besinnen und sich als Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung ernsthaft für die Gestaltung von Versorgung einsetzen. Hierzu zählt auch, sich an die gemeinsam vereinbarten Regularien zur OW-Entwicklung zu halten – und sich nicht wegzuducken. Der andauernde Verweis auf klamme Kassen ist weder hinreichend noch konstruktiv. Es kann nicht sein, dass die Finanzierungsprobleme in der GKV weiterhin den Vertragspraxen, in denen der ganz überwiegende Teil der Versorgung in Deutschland stattfindet, aufgebürdet werden. Im Gegenteil: Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen müssen endlich vollständig und angemessen vergütet werden – ansonsten werden Praxen weiter aus den Regionen verschwinden.

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