Abrechnungsregelungen für die Behandlung von Alzheimer-Patient:innen mit Leqembi (Wirkstoff Lecanemab) liegen vor – seit 1. April über EBM abrechenbar
Für die Behandlung von Alzheimer-Patient:innen mit Leqembi (Wirkstoff Lecanemab) liegen nun die Abrechnungsregelungen vor. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss verständigt. Die vereinbarten Leistungen können von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten (gemeint sind Fachärzt:innen für Neurologie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und Psychiatrie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie) seit dem 1. April über den EBM abgerechnet werden. Sie müssen dazu die GOP mit der vorgegebenen Kennzeichnung A abrechnen. (s. u.)
Vor der erstmaligen Anwendung von Lecanemab ist zudem eine Bestimmung des ApoE-ε4-Trägerstatus vorgesehen.
Leqembi (Wirkstoff: Lecanemab) wird im 14-tägigen Abstand als 60-minütige intravenöse Infusion verabreicht. Die erste Behandlung erfordert zusätzlich eine 2,5-stündige Nachbeobachtung. Zur Kontrolle des Therapieerfolgs sind regelmäßige MRT-Untersuchungen des Gehirns vorgesehen.
GOP 11602 (hier keine Kennzeichnung A nötig) für die Bestimmung des Apolipoprotein E-Genotyps vor der Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie: Bewertung 422 Punkte / 53,76 Euro
GOP 32407A für die Bestimmung von β-Amyloid 1-42 im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
GOP 32408A für die Bestimmung von Gesamt-Tau im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
GOP 32409A für die Bestimmung von Phospho-Tau im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
GOP 02101A für die Infusion (mindestens 60 Minuten): Bewertung 165 Punkte / 21,02 Euro
GOP 01510A für die Beobachtung und Betreuung des Patienten (mindestens 2 Stunden): Bewertung 443 Punkte / 56,44 Euro
GOP 02342A für die Lumbalpunktion: Bewertung 582 Punkte / 74,15 Euro
GOP 34410A für die MRT-Untersuchung des Neurocraniums: Bewertung 1053 Punkte / 134,16 Euro
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