Nr. 9 / 26.06.2026
Nr. 9 / 26.06.2026

Rundschreiben des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Drastische Kürzungen in der Humangenetik – Inkrafttreten zum 1. Oktober

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat gegen die Stimmen der KBV ein umfassendes Sparpaket für humangenetische Leistungen beschlossen. Den betroffenen Praxen drohen Honorarkürzungen von über 30 Prozent. Der Beschluss tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Die KBV hat den Beschluss scharf kritisiert: KBV-Chef Dr. Andreas Gassen bezeichnete die Entscheidung als „unverhältnismäßig und jeglicher sachlichen Grundlage entbehrend" und kündigte ein Kostengutachten für eine empirische Grundlage an.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Absenkung der Leistungsbewertung

  • Die Bewertung aller GOP für molekulargenetische Untersuchungen (EBM-Abschnitt 11.4) wird abgesenkt.

  • Besonders betroffen: Sequenzierungsleistungen zur Diagnostik seltener Erkrankungen (bisher GOP 11513) – Kürzung um bis zu 25 Prozent.

Die bisherige GOP 11513 wird in vier neue GOP (11724–11727) überführt, gestaffelt nach Sequenzlänge:

GOP

Sequenzumfang

Bewertung

11724

bis zu 3 Kilobasen

2.865 Punkte

11725

3–10 Kilobasen

9.490 Punkte

11726

10–40 Kilobasen

17.440 Punkte

11727

mehr als 40 Kilobasen

18.686 Punkte

Die neuen GOP sind Pauschalen, einmal je Krankheitsfall berechnungsfähig.

Neue Höchstwerte zur Mengenbegrenzung

  • Abschnittsübergreifender Höchstwert über alle molekulargenetischen GOP der Abschnitte 11.4.2 und 11.4.3.

  • Methodenübergreifende Höchstwerte für umfangreiche Sequenzierleistungen sowie Untersuchungen auf große Deletionen/Duplikationen (GOP 11726/11727 und 11730).

  • Höchstwerte innerhalb der Sequenzierleistungen des Abschnitts 11.4.3 (GOP 11724–11727 und 11732).

Praxisbezogene Abstaffelung

Neu: Abstaffelungsregelung auf Praxisebene für alle Leistungen des Abschnitts 11.4 EBM (Ausnahmen: GOP Abschnitt 11.4.1 und zytogenetische Leistungen GOP 11715–11719).

Punktschwelle: 841.769 Punkte pro Quartal – darüber hinaus abgerechnete Leistungen werden um 20 Prozent vermindert vergütet.

Gebührenordnungspositionen, bei denen eine gesonderte Staffelungsregelung gilt, werden hierbei nicht berücksichtigt. Dies betrifft die GOP 11302, 11305, 11440 sowie die Sequenzierleistungen nach GOP 11724–11727, 11730, 11732 und 11743.

Hinweis: Für die Staffelung werden alle Betriebs- und Nebenbetriebsstätten einer Praxis zusammengefasst (gilt für Einzelpraxen, (Teil-)BAG, MVZ, ermächtigte Ärzte und Einrichtungen).

Eingeschränkte Abrechnungsberechtigung

Umfangreiche Mutationssuchen mit mehr als 40 Kilobasen Sequenzumfang (GOP 11727 und 11305) dürfen künftig ausschließlich von Fachärzten für Humangenetik und Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik abgerechnet werden. Labormediziner sind davon ausgeschlossen.

Die Eigenerbringung humangenetischer Leistungen wird eingeschränkt: Die GOP des EBM-Kapitels 11 werden aus den Präambeln der Kinderärzte, Dermatologen und Internisten gestrichen. Es gelten entsprechende Übergangsregelungen:

  • Die Gebührenordnungsposition 11303 ist als Übergangsregelung bis zum 1. Oktober 2029 auch dann berechnungsfähig, sofern die genetischen Analysen nach den Gebührenordnungspositionen 11508 und 11513 (gültig bis zum 30. September 2026) durchgeführt wurden.

  • Die Gebührenordnungsposition 11743 ist als Übergangsregelung bis zum 1. Oktober 2029 berechnungsfähig, sofern die genetischen Analysen nach der Gebührenordnungsposition 11513 (gültig bis zum 30. September 2026) mit einem Analyseumfang von mindestens 18 kb durchgeführt wurden

Strukturelle Änderungen

EBM-Abschnitt 11.4.4 wird ersatzlos gestrichen; die GOP werden in Abschnitt 11.4.3 überführt.

Einführung einer Zuschlagssystematik mit neun Erkrankungsgruppen-GOP (11700–11708) zur erhöhten Abrechnungstransparenz.

Vereinfachungen in Abschnitt 11.4.2: Mehrere GOP werden gestrichen und in bestehende GOP zusammengeführt (u. a. bei Cystischer Fibrose, Muskeldystrophie, Hämophilie A, Spinaler Muskelatrophie).

Zytogenetische Untersuchungen (GOP 11715–11717) werden um 14 Prozent aufgewertet.

Pränataldiagnostik

Humangenetische Untersuchungen nach den GOP 11716, 11717, 11719, 11724 bis 11727 sowie 11730 sind grundsätzlich nur postnatal berechnungsfähig.; in Ausnahmefällen künftig auch pränatal – mit Angabe der medizinischen Notwendigkeit und Kennzeichnung gemäß der KV.

Alle detaillierten Informationen sowie eine Überleitungstabelle und den Beschluss des EBA finden Sie auf der Webseite der KBV unter folgendem Link.

Ansprechpartner: Mitgliederservice der KV-Hamburg
Tel: 040 / 22 802 -802
mitgliederservice@kvhh.de